31. Dezember 2018

Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften

Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften ist ein Klassiker bei Hausarbeiten an der Schnittstelle zum Erb- und Gesellschaftsrecht. Die Jura Ghostwriter klären auf.

30. Dezember 2018

Erben dritter Ordnung - Beispielsfall für die Hausarbeit

Erben dritter Ordnung sind häufig Prüfungsgegenstand. Die Basics zu den Erben dritter Ordnung für die Hausarbeit erklären die Jura Ghostwriter hier.

28. Dezember 2018

Erben zweiter Ordnung - Die Basics für die Hausarbeit

Erben zweiter Ordnung sind typisch für die Hausarbeit im Erbrecht. Die Jura Ghostwriter erklären hier die Basics für die Hausarbeit im Erbrecht.

26. Dezember 2018

Erben erster Ordnung - Die Basics

Die gesetzlichen Erben erster Ordnung spielen im Erbrecht eine große Rolle. In diesem Beitrag erfahren Sie die Basics, deren Wissen und Verständnis essentiell sind.

25. Dezember 2018

Erben dritter Ordnung gemäß § 1926 BGB

Den Gesetzestext zur Normierung der gesetzlichen Erben dritter Ordnung gemäß § 1926 BGB müssen Sie in der Hausarbeit beachten. Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung und ist grundsätzlich der erste Schritt in der Hausarbeit zum Erbrecht und der Beantwortung von Fragen zu den gesetzlichen Erben dritter Ordnung.

24. Dezember 2018

Erben zweiter Ordnung gemäß § 1925 BGB

Den Gesetzestext zur Normierung der gesetzlichen Erben zweiter Ordnung gemäß § 1925 BGB müssen Sie in der Hausarbeit beachten. Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung und ist grundsätzlich der erste Schritt in der Hausarbeit zum Erbrecht und der Beantwortung von Fragen zu den gesetzlichen Erben zweiter Ordnung.

22. Dezember 2018

Erben erster Ordnung - § 1924 BGB

Den Gesetzestext zur Normierung der gesetzlichen Erben erster Ordnung gemäß § 1924 BGB müssen Sie in der Hausarbeit beachten. Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung und ist grundsätzlich der erste Schritt in der Hausarbeit zum Erbrecht und der Beantwortung von Fragen zu den gesetzlichen Erben erster Ordnung.

21. Dezember 2018

Erbfähigkeit gemäß § 1923 BGB

Den Gesetzestext zur Normierung der Erbfähigkeit gemäß § 1923 BGB müssen Sie in der Hausarbeit beachten. Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung und ist grundsätzlich der erste Schritt in der Hausarbeit zum Erbrecht und der Beantwortung von Fragen zur Erbfähigkeit.

20. Dezember 2018

1922 BGB - Gesamtrechtsnachfolge im Überblick

Den Gesetzestext zur Normierung der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB müssen Sie in der Hausarbeit beachten. Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung und ist grundsätzlich der erste Schritt in der Hausarbeit zum Erbrecht und zur Gesamtrechtsnachfolge.

19. Dezember 2018

Unternehmer - Definition und Erklärung für die Hausarbeit

Unternehmer ist ein Tatbestandsmerkmal, das im Gesetz an vielen Stellen auftaucht und über den persönlichen Anwendungsbereich einer Norm entscheidet. Das Verständnis zum Unternehmerbegriff startet mit der Definition und endet beim Grundlagenwissen, welches in diesem Artikel schnell vermittelt wird.

18. Dezember 2018

Prokura u.a. - Die 3 Sonderformen der Vertretungsmacht im HGB

Im Handelsrecht gibt es spezielle Formen der Vollmacht, die regelmäßig auch Prüfungsstoff in Hausarbeiten sind. Diese 3 besonderen Arten der Vollmacht lernen Sie hier im Schnellüberblick kennen.

17. Dezember 2018

Duldungsvollmacht - Definition, Voraussetzungen und Rechtsfolge.

Die Duldungsvollmacht gehört zum Standard-Thema des Stellvertretungsrechts und der Hausarbeiten im Zivilrecht. Hier erfährst Du im Schnelldurchgang Definition, Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Duldungsvollmacht.

16. Dezember 2018

Nichtigkeit gemäß § 105 BGB

Die Nichtigkeit einer Willenserklärung wegen Geschäftsunfähigkeit gemäß § 105 BGB ist ein Klassiker in der Hausarbeit zur Rechtsgeschäftslehre. Mit diesem Jura Schema haben Sie die Prüfung im Griff und nicht umgekehrt.

15. Dezember 2018

Meldebehörden

Die Subsumtion im Rahmen einer Hausarbeit zum Verwaltungsrecht, Melderecht und Bundesmeldegesetz beginnt mit den Begriffsbestimmungen und Definitionen. Hier erfährst Du die entscheidende Definition zum Begriff der Meldebehörde.

Missbrauch der Vertretungsmacht

Der Missbrauch der Vertretungsmacht ist ein in Hausarbeiten beliebtes Thema aus dem Stellvertretungsrecht der §§ 164 bis 181 BGB und dem Allgemeinen Teil des BGB gemäß §§ 1 bis 240 BGB. Was genau unter einem Missbrauch der Vertretungsmacht zu verstehen ist, verraten Ihnen die Jura Ghostwriter in aller Kürze hier.

12. Dezember 2018

Stellvertretung - Die Basics zum Grundverständnis

Kommt ein bevollmächtigter Stellvertreter ins Spiel, dann sind die Personenverhältnisse zwischen Vollmachtgeber, Vertreter und Geschäftspartner zu klären. Daher stellt sich in der Hausarbeit regelmäßig die Frage, wie die Vollmacht, das sogenannte Grundgeschäft und das eigentliche Stellvertretergeschäft zusammenhängen. Diese kurze Erklärung erhellt den Geist.

9. Dezember 2018

Absolutes Recht - Definition und Erläuterung für die Hausarbeit

Absolutes Recht und relatives Recht stehen im Gegensatz. Diese grundsätzliche Unterscheidung muss man in der Hausarbeit verstanden haben. Wer es wirklich verstehen will, findet hier die Erklärung.

8. Dezember 2018

actio pro socio - Definition für die Hausarbeit

Die actio pro socio gehört zum Recht der Personengesellschaften, dem Gesellschaftsrecht und dem Zivilrecht. Definition, Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen erfassen Sie ruckzuck mittels dieser Übersicht.

7. Dezember 2018

Absonderung

Die Absonderung gehört zum Insolvenzrecht und ist mittlerweile Standard in Hausarbeiten. Definition, Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen werden hier im Schnell-Überblick erläutert.

6. Dezember 2018

Absolutes Fixgeschäft - Definition und Background für die Hausarbeit

Das absolute Fixgeschäft gehört zum Unmöglichkeitsrecht und ist für die Lösung von Hausarbeiten essentiell. Begriff, Tatbestand und Rechtsfolgen werden hier im Schnellüberblick erläutert.


Absolutes Fixgeschäft - Definition für die Hausarbeit


Ein absolutes Fixgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, bei dem die Leistungspflicht nur zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht werden kann, sodass eine Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt nicht mehr nachgeholt werden kann und damit Unmöglichkeit eintritt.


Absolutes Fixgeschäft - Gesetzliche Grundlage


Das absolute Fixgeschäft gehört zum Leistungsstörungsrecht und hier zum Unmöglichkeitsrecht. Gesetzlicher Ansatzpunkt ist § 275 BGB. § 275 BGB normiert den Ausschluss der Leistungspflicht bei Unmöglichkeit.

Gemäß § 275 I BGB ist der Anspruch im Sinne des § 194 BGB auf die Leistung ausgeschlossen, wenn diese subjektiv für den Schuldner oder objektiv für jedermann unmöglich ist.


Absolutes Fixgeschäft - Rechtsfolgen


Tritt die Unmöglichkeit im Rahmen eines vereinbarten Fixgeschäfts ein, so hat der Gläubiger Schadensersatzansprüche aus §§ 280, 283 BGB. Diesem Schadensersatzanspruch kann der Schuldner nur dadurch entgehen, dass er sich exkulpiert.


Absolutes Fixgeschäft- Beispiel


A bestellt bei B eine Hochzeitstorte für die Hochzeit. Die Hochzeitstorte ist am Hochzeitstag nicht fertig, sondern erst einen Tag später.

Es liegt ein absolutes Fixgeschäft vor. Die Lieferung der Torte einen Tag nach dem Hochzeitstag stellt keine Erfüllung der vereinbarten Leistung im Sinne des § 362 BGB dar. Es ist dem B unmöglich, die Leistung noch zu erbringen. Die Lieferung der Torte am Hochzeitstag ist damit gemäß § 275 I BGB unmöglich. Der primäre Lieferanspruch des A gegen B erlischt. A kann aus Sekundäranspruch gemäß §§ 280, 283 BGB auf Schadensersatz gegen B vorgehen, wenn B sich nicht exkulpieren kann.

Weitere Definitionen und Erläuterungen der Jura Ghostwriter zu den wichtigsten juristischen Fachbegriffen für die Hausarbeit finden Sie hier.

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5. Dezember 2018

Abnahme - Erklärung für die Hausarbeit

Die Abnahme ist ein wesentliches Tatbestandsmerkmal des Werkvertragsrechts. Diese Definitionen, Erklärungen und Auflistung der wichtigsten Rechtsfolgen der Jura Ghostwriter zur Abnahme gemäß § 640 BGB sind für das juristische Prädikat essentiell.


Abnahme - Definition der Jura Ghostwriter bei beweglichen Sachen


Eine Abnahme beweglicher Sachen zeichnet sich durch die körperliche Entgegennahme eines Werkes aus, die mit der Willenserklärung verbunden wird, dass der Besteller das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt.


Abnahme - Definition der Jura Ghostwriter bei unbeweglichen Sachen


Eine Abnahme unbeweglicher Sachen zeichnet sich durch die Begehung der unbeweglichen Sache aus, die mit der Willenserklärung verbunden wird, dass der Besteller das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt.


Abnahme - Definition der Jura Ghostwriter bei geistigen Werken


Eine Abnahme geistiger Werke zeichnet sich dadurch aus, dass der Besteller das geistige Werk als in der Hauptsache mittels einer Willenserklärung als vertragsgemäß anerkennt.


Abnahme - Vollendung statt Abnahme


Zu beachten ist § 646 BGB, der die Ersetzung der Abnahme durch die Vollendung normiert.

Ist nach der Beschaffenheit eines Werkes eine Abnahme ausgeschlossen, so tritt in den Fällen des § 634a II BGB sowie der §§ 641, 644 und 645 BGB an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes.


Abnahme - Gesetzliche Grundlage


Die Abnahme als zentraler Begriff des Werkvertragsrechts gemäß §§ 631 ff. BGB ist in § 640 BGB gesetzlich verankert.

§ 640 BGB normiert die Abnahme explizit. Der Besteller ist gemäß § 640 I 1 BGB verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist.

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme gemäß § 640 I 2 BGB nicht verweigert werden (Wesentlichkeitsprinzip, Erheblichkeitsprinzip).

Als abgenommen gilt gemäß § 640 II 1 BGB ein Werk auch dann, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung eines Werkes eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

Ist der Besteller ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so treten gemäß § 640 II 2 BGB die Rechtsfolgen des § 640 II 1 BGB nur dann ein, wenn der Unternehmer den Besteller zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat. Dieser Hinweis muss in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen.

Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß § 640 I 1 BGB ab, obwohl er den Werkmangel kennt, so stehen ihm gemäß § 640 III BGB die in § 634 Nr. 1 bis 3 BGB bezeichneten Rechte nur dann zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.


Abnahme - Background für die Hausarbeit


Die Abnahme ist ein zentraler Zeitpunkt im Rahmen der Abwicklung werkvertraglicher Pflichten. Daher muss beachtet werden, dass die Inbetriebnahme oder Benutzung eines Werkes nicht zwangsläufig auch bereits eine Abnahme darstellt. Der Besteller muss vor der eigentlichen Abnahme die Möglichkeit haben, die vertragsgemäße Herstellung des Werkes zu überprüfen. Daher ist darauf achten, dass die Abnahme mit der Willenserklärung verbunden ist, dass der Besteller das Werk als vertragsgemäß erstellt anerkennt. Ab diesem Zeitpunkt ist von einer Abnahme auszugehen. Von da an treten dann auch die vielfältigen Rechtsfolgen der Abnahme ein.


Abnahme - Rechtsfolgen



  • Fälligkeit der Vergütung gemäß § 641 BGB
  • Erlöschen des Erfüllungsanspruchs des Bestellers gemäß § 362 BGB
  • Start der Verjährung gemäß § 634a II BGB
  • Verlust der Mängelrechte aus § 634 Nr. 1 - 3 BGB gemäß § 640 II BGB bei vorbehaltloser Abnahme des Werkes trotz Kenntnis der Mangelhaftigkeit
  • Umkehr der Beweislast bezüglich eines Mangels
  • Gefahrübergang gemäß § 644 I 1 BGB


Weitere Definitionen und Erläuterungen der Jura Ghostwriter zu den wichtigsten juristischen Fachbegriffen für die Hausarbeit finden Sie hier.

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4. Dezember 2018

Abmahnung

Die Abmahnung gehört zum Vertragsrecht und zur Rechtsgeschäftslehre des BGB. Die Kenntnis dieser Definition der Jura Ghostwriter zur Abmahnung ist Voraussetzung für das juristische Prädikat in der Hausarbeit.

3. Dezember 2018

Ablieferung - Basics für die Hausarbeit

Die Ablieferung gemäß §§ 815 ff. ZPO gehört zum Zwangsvollstreckungsrecht und dem Zivilprozessrecht der Zivilprozessordnung. Die Kenntnis dieser Definition der Jura Ghostwriter zur Ablieferung ist Voraussetzung für das juristische Prädikat in der Hausarbeit.


Ablieferung - Definition der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit


Die Ablieferung gemäß §§ 815 ff. ZPO bezeichnet die Übereignung einer durch einen Gerichtsvollzieher öffentlich versteigerten Sache an den Ersteigerer.


Ablieferung - Gesetzliche Grundlage für die Hausarbeit


Die Ablieferung ist in §§ 815 ff. ZPO gesetzlich geregelt. § 815 ZPO normiert das Vorgehen bei gepfändetem Geld. § 817 ZPO normiert Zuschlag und Ablieferung.


Ablieferung gepfändeten Geldes gemäß § 815 ZPO


Gepfändetes Geld ist gemäß § 815 I ZPO dem Gläubiger abzuliefern.

Wird aber einem Gerichtsvollzieher glaubhaft gemacht, dass an gepfändetem Geld ein die Veräußerung hinderndes Recht eines Dritten besteht, so ist das Geld nicht gemäß § 815 I ZPO abzuliefern, sondern gemäß § 815 II 1 ZPO zu hinterlegen.

Die Zwangsvollstreckung ist gemäß § 815 II 2 ZPO fortzusetzen, wenn nicht binnen einer Frist von zwei Wochen seit dem Tag der Pfändung des Geldes eine Entscheidung des gemäß § 771 I zuständigen Gerichts über die Einstellung der Zwangsvollstreckung beigebracht wird.

Die Wegnahme des Geldes durch den Gerichtsvollzieher gilt gemäß § 815 III ZPO als Zahlung von Seiten des Schuldners, sofern nicht gemäß § 815 II ZPO oder nach § 720 ZPO eine Hinterlegung zu erfolgen hat.


Zuschlag und Ablieferung gemäß § 817 ZPO


Bei einer Versteigerung vor Ort soll gemäß § 817 I 1 ZPO dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen.

Bei einer Versteigerung im Internet ist der Zuschlag gemäß § 817 I 2 ZPO derjenigen Person erteilt, die am Ende der Versteigerung das höchste, wenigstens aber das gemäß § 817a I 1 ZPO zu erreichende Mindestgebot abgegeben hat. Diese Person ist von dem Zuschlag zu benachrichtigen. Gemäß § 817 I 3 ZPO gilt § 156 BGB entsprechend.

Eine zugeschlagene Sache darf gemäß § 817 II BGB nur abgeliefert werden, wenn das Kaufgeld bezahlt worden ist oder spätestens bei Ablieferung bezahlt wird.

Hat ein Meistbietender nicht zu der in den Versteigerungsbedingungen bestimmten Zeit oder in Ermangelung einer solchen Bestimmung nicht vor dem Schluss des Versteigerungstermins die Ablieferung gegen Zahlung des Kaufgeldes verlangt, so wird die Sache gemäß § 817 III 1 ZPO anderweitig versteigert.

Der Meistbietende wird gemäß § 817 III 2 ZPO zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Der Meistbietende haftet für den Ausfall. Auf den Mehrerlös hat der Meistbietende keinen Anspruch.

Wird der Zuschlag dem Gläubiger erteilt, so ist dieser gemäß § 817 IV 1 ZPO von der Verpflichtung zur baren Zahlung so weit befreit, als der Erlös nach Abzug der Kosten der Zwangsvollstreckung zu seiner Befriedigung zu verwenden ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn dem Schuldner nachgelassen ist, durch Sicherheitsleistung oder durch Hinterlegung die Zwangsvollstreckung abzuwenden.

Soweit der Gläubiger von der Verpflichtung zur baren Zahlung befreit ist, gilt der Betrag gemäß § 817 IV 2 ZPO als von dem Schuldner an den Gläubiger gezahlt.

Weitere Definitionen der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit finden Sie hier.

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2. Dezember 2018

Ablaufhemmung

Die Ablaufhemmung gemäß §§ 210, 211 BGB gehört zum Verjährungsrecht und dem Allgemeinen Teil des BGB. Die Kenntnis dieser Definition und Erklärung der Jura Ghostwriter zur Ablaufhemmung ist Voraussetzung für das juristische Prädikat in der Hausarbeit.

Erfüllbarkeit - Definition und Erklärung für die Hausarbeit

Die Erfüllbarkeit wird häufig missverstanden. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich diese Erklärung und Definition der Jura Ghostwriter für...