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Willenserklärung - Gesetzliche Grundlage für die Hausarbeit
Die Willenserklärung hat keinen direkten gesetzlichen Anknüpfungspunkt. Es existiert daher auch keine Legaldefinition für die Willenserklärung. Die oben genannte Definition der Jura Ghostwriter orientiert sich daher an sinnvollen Kriterien der Dogmatik. Dabei spielen das Gesetz, die Rechtsprechung und die Lehre eine wichtige Rolle.
Die Willenserklärung wird aber an vielen Stellen des Gesetzes vorausgesetzt. Insbesondere die Rechtsgeschäftslehre gemäß §§ 104 ff. BGB mit ihrem zentralen Tatbestandsmerkmal der Willenserklärung enthält viele Regelungen zur Willenserklärung.
Willenserklärung - Background für die Hausarbeit
Die Willenserklärung besteht aus einem objektiven (Erklärung) und einem subjektiven (Wille) Tatbestand.
Der objektive Tatbestand einer Willenserklärung liegt dann vor, wenn aus der Sicht eines objektiven Dritten auf einen Handlungswillen, ein Erklärungsbewusstsein sowie einen Geschäftswillen geschlossen werden kann.
Der subjektive Tatbestand einer Willenserklärung besteht aus dem Handlungswillen, dem Erklärungsbewusstsein sowie dem Geschäftswillen.
Weitere Definitionen der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit finden Sie hier.
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