4. Dezember 2018

Abmahnung

Die Abmahnung gehört zum Vertragsrecht und zur Rechtsgeschäftslehre des BGB. Die Kenntnis dieser Definition der Jura Ghostwriter zur Abmahnung ist Voraussetzung für das juristische Prädikat in der Hausarbeit.



Abmahnung - Definition der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit


Die Abmahnung ist eine Willensäußerung einer Partei, mittels derer diese gegenüber einer anderen Partei ein rechtswidriges Verhalten moniert und ihr verdeutlicht, dass sie dieses rechtswidrige Verhalten nicht duldet und sie daher zukünftig dieses rechtswidrige Verhalten zu unterlassen habe.


Abmahnung - Gesetzliche Grundlage für die Hausarbeit


Es gibt keine direkte  gesetzliche Regelung für die Abmahnung. Die Abmahnung ist aber eine anerkannte dogmatische Rechtsfigur und Tatbestandsmerkmal einiger gesetzlicher Regelungen. So beispielsweise in § 281 III BGB oder § 323 III BGB.


Abmahnung im Rahmen des § 281 III BGB


§ 281 BGB normiert den Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung.

Soweit der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder jedenfalls nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger gemäß § 281 I 1 BGB unter den Tatbestandsvoraussetzungen des § 280 I BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner vorher erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat.

Die Fristsetzung ist gemäß § 281 II BGB entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen von Schuldner und Gläubiger die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.

Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.


Abmahnung im Rahmen des § 323 III BGB


§ 323 BGB normiert den Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages.

Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag ein Schuldner eine fällige Leistung im Sinne des § 271 BGB nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nachterfüllung bestimmt hat, gemäß § 323 I vom Vertrag zurücktreten.

Achtung: Es muss zwar ein synallagmatischer Vertrag, aber nach herrschender Meinung keine synallagmatische Pflicht im Rahmen des § 323 BGB vorliegen!

Die Fristsetzung ist gemäß § 323 II BGB nur dann entbehrlich, wenn


  • der Schuldner die Leistung ernsthaft verweigert,
  • der Schuldner die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die termin- oder fristgerechte  Leistung nach einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder auf Grund anderer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für den Gläubiger wesentlich ist, oder
  • im Falle einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.


Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt gemäß § 323 III BGB an deren Stelle eine Abmahnung.


Abmahnung - Beispiel für die Hausarbeit


A trainiert in einem Fitness-Studio. Über die Hausordnung des Studios gehört es zu den vertraglichen Pflichten der Mitglieder und Nutzer des Studios, dass Handtücher als Unterlage für die Trainingsgeräte verwendet werden. A trainiert trotzdem ohne Handtuch und wird deshalb vom Studioinhaber diesbezüglich abgemahnt.


Abmahnung - Rechtsnatur für die dogmatische Einordnung in der Hausarbeit


Die Abmahnung teilt die Rechtsnatur der Mahnung ist daher eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung. Daher sind die Vorschriften der §§ 104 ff. BGB analog auf die Abmahnung anwendbar.

Weitere Definitionen der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit finden Sie hier.

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