8. Dezember 2018

actio pro socio - Definition für die Hausarbeit

Die actio pro socio gehört zum Recht der Personengesellschaften, dem Gesellschaftsrecht und dem Zivilrecht. Definition, Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen erfassen Sie ruckzuck mittels dieser Übersicht.



Actio pro socio - Übersetzung für die Hausarbeit


Actio pro socio ist ein lateinischer Begriff und bedeutet übersetzt „Klage für die Gesellschaft“,  „Klage als Gesellschafter“ oder ganz simpel Sozialanspruch.


Actio pro socio - Definition der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit


Die actio pro socio bezeichnet die Geltendmachung eines Rechtes einer Gesellschaft durch einen Gesellschafter im eigenen Namen, welches allen Gesellschaftern als Gesamthandsgemeinschaft im Sinne einer Gesamthandsberechtigung gegen einen anderen Gesellschafter zusteht


Actio pro socio - Background für die Hausarbeit


Aus dem Gesellschaftsverhältnis erwachsen jedem Gesellschafter Rechte und Pflichten. Erfüllt nun ein Gesellschafter seine Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis nicht oder mangelhaft, so kann die Gesamtheit aller Gesellschafter den Anspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschafter materiell-rechtlich geltend machen und prozessrechtlich einklagen.

Aufgrund der starken Personenbezogenheit der Gesellschafterpflichten einer Personengesellschaft können auch einzelne Gesellschafter im eigenen Namen die Rechte der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern einfordern und durchsetzen.

Durch die Struktur der Gesamthand kann der einzelne Gesellschafter aber immer nur Leistung an die Gesamthand, also an alle Gesellschafter in Form der Gesellschaft, verlangen. Prozessrechtlich mündet dies in eine für jeden Gesellschafter zulässige Prozesstandschaft zugunsten der Gesellschaft.

Die Legitimation für diese actio pro socio ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag. Bei Personengesellschaften führt die actio pro socio damit zu einer Verpflichtung eines jeden Gesellschafters und gleichzeitig einer Berechtigung eines jeden Gesellschaftschafters im Sinne eines Handelns für die Gesellschaft.

Die actio pro socio führt damit im Ergebnis zu einem Mitgliedschaftsrecht, welches jedem Gesellschafter die Befugnis des Sozialanspruchs und prozessual der Sozialklage gewährt.


Actio pro socio - Gesetzliche Grundlage


Die actio pro socio hat keine direkte gesetzliche Grundlage. Sie gilt aber für alle Personengesellschaften. Damit entspringt sie der Grundform der Personengesellschaft in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 ff. BGB. Sie ist diesen Regelungen immanent und damit konkludent materiell-rechtlich und prozess-rechtlich darin enthalten.


Actio pro socio - Beispiel für die Hausarbeit


A, B und C bilden eine GbR. Laut dem Gesellschaftsvertrag hat jeder Gesellschafter die Pflicht, einen Beitrag in Höhe von 10.000 EUR in die Gesellschaftskasse einzuzahlen. B befindet sich im Verzug mit der Erfüllung seiner Beitragspflicht.

Sowohl A als auch C sind daher berechtigt, die Erfüllung der Beitragspflicht im Wege einer actio pro socio im eigenen Namen für die GbR geltend zu machen. Sowohl A als auch C können daher außergerichtlich die Einzahlung der 10.000 EUR von C im eigenen Namen für die GbR einfordern als auch notfalls im Wege einer Gesellschafterklage prozessual durchsetzen.

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