5. Dezember 2018

Abnahme - Erklärung für die Hausarbeit

Die Abnahme ist ein wesentliches Tatbestandsmerkmal des Werkvertragsrechts. Diese Definitionen, Erklärungen und Auflistung der wichtigsten Rechtsfolgen der Jura Ghostwriter zur Abnahme gemäß § 640 BGB sind für das juristische Prädikat essentiell.


Abnahme - Definition der Jura Ghostwriter bei beweglichen Sachen


Eine Abnahme beweglicher Sachen zeichnet sich durch die körperliche Entgegennahme eines Werkes aus, die mit der Willenserklärung verbunden wird, dass der Besteller das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt.


Abnahme - Definition der Jura Ghostwriter bei unbeweglichen Sachen


Eine Abnahme unbeweglicher Sachen zeichnet sich durch die Begehung der unbeweglichen Sache aus, die mit der Willenserklärung verbunden wird, dass der Besteller das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt.


Abnahme - Definition der Jura Ghostwriter bei geistigen Werken


Eine Abnahme geistiger Werke zeichnet sich dadurch aus, dass der Besteller das geistige Werk als in der Hauptsache mittels einer Willenserklärung als vertragsgemäß anerkennt.


Abnahme - Vollendung statt Abnahme


Zu beachten ist § 646 BGB, der die Ersetzung der Abnahme durch die Vollendung normiert.

Ist nach der Beschaffenheit eines Werkes eine Abnahme ausgeschlossen, so tritt in den Fällen des § 634a II BGB sowie der §§ 641, 644 und 645 BGB an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes.


Abnahme - Gesetzliche Grundlage


Die Abnahme als zentraler Begriff des Werkvertragsrechts gemäß §§ 631 ff. BGB ist in § 640 BGB gesetzlich verankert.

§ 640 BGB normiert die Abnahme explizit. Der Besteller ist gemäß § 640 I 1 BGB verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist.

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme gemäß § 640 I 2 BGB nicht verweigert werden (Wesentlichkeitsprinzip, Erheblichkeitsprinzip).

Als abgenommen gilt gemäß § 640 II 1 BGB ein Werk auch dann, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung eines Werkes eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

Ist der Besteller ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so treten gemäß § 640 II 2 BGB die Rechtsfolgen des § 640 II 1 BGB nur dann ein, wenn der Unternehmer den Besteller zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat. Dieser Hinweis muss in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen.

Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß § 640 I 1 BGB ab, obwohl er den Werkmangel kennt, so stehen ihm gemäß § 640 III BGB die in § 634 Nr. 1 bis 3 BGB bezeichneten Rechte nur dann zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.


Abnahme - Background für die Hausarbeit


Die Abnahme ist ein zentraler Zeitpunkt im Rahmen der Abwicklung werkvertraglicher Pflichten. Daher muss beachtet werden, dass die Inbetriebnahme oder Benutzung eines Werkes nicht zwangsläufig auch bereits eine Abnahme darstellt. Der Besteller muss vor der eigentlichen Abnahme die Möglichkeit haben, die vertragsgemäße Herstellung des Werkes zu überprüfen. Daher ist darauf achten, dass die Abnahme mit der Willenserklärung verbunden ist, dass der Besteller das Werk als vertragsgemäß erstellt anerkennt. Ab diesem Zeitpunkt ist von einer Abnahme auszugehen. Von da an treten dann auch die vielfältigen Rechtsfolgen der Abnahme ein.


Abnahme - Rechtsfolgen



  • Fälligkeit der Vergütung gemäß § 641 BGB
  • Erlöschen des Erfüllungsanspruchs des Bestellers gemäß § 362 BGB
  • Start der Verjährung gemäß § 634a II BGB
  • Verlust der Mängelrechte aus § 634 Nr. 1 - 3 BGB gemäß § 640 II BGB bei vorbehaltloser Abnahme des Werkes trotz Kenntnis der Mangelhaftigkeit
  • Umkehr der Beweislast bezüglich eines Mangels
  • Gefahrübergang gemäß § 644 I 1 BGB


Weitere Definitionen und Erläuterungen der Jura Ghostwriter zu den wichtigsten juristischen Fachbegriffen für die Hausarbeit finden Sie hier.

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