31. Mai 2018

Ultra posse nemo obligatur - Ultra vires nemo obligatur - Übersetzung und Bedeutung für die Hausarbeit

"Ultra posse nemo obligatur" bedeutet übersetzt: Niemand wird über sein Können hinaus verpflichtet. Synonym kann auch "Ultra vires nemo obligatur" verwendet werden, welches die gleiche Bedeutung hat.


Ghostwriter Jura Background für die Hausarbeit zum "Ultra posse nemo obligatur" - Grundsatz


Der "Ultra posse nemo obligatur" - Grundsatz, oder auch "Ultra vires nemo obligatur" - Grundsatz, hat seine gesetzlichen Wurzeln im Zivilrecht in § 275 I BGB. § 275 I BGB entstammt der Erkenntnis, dass Unmögliches nicht geschuldet sein kann. Es macht daher auch keinen Sinn, von einem Schuldner etwas zu verlangen, was er unmöglich erfüllen kann.

Andere lateinische Formulierungen haben im Wesentlichen die gleiche Bedeutung, wie beispielsweise der "Ad impossibilia nemo tenetur" - Grundsatz oder auch der "Impossibilium nulla est obligatio" - Grundsatz.

Teilweise wird vertreten, dass der "Ultra posse nemo obligatur" - Grundsatz nur für gesetzliche Verpflichtungen gelte. Die herrschende Meinung in den Rechtswissenschaften, in Rechtsprechung sowie Lehre, sieht aber im "Ultra posse nemo obligatur" - Grundsatz einen allgemeinen Grundsatz, der sowohl für rechtsgeschäftliche als auch gesetzliche Verpflichtungen gilt.


Die dogmatische Grundlage des "Ultra posse nemo obligatur" - Grundsatzes in der Hausarbeit


Die gesetzliche Grundlage des § 275 I BGB normiert den Ausschluss der Leistungspflicht bei Unmöglichkeit. Gemäß § 275 I BGB ist der Anspruch des Gläubigers auf die Leistung durch den Schuldner ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist. Bei subjektiver oder objektiver Unmöglichkeit kann der Schuldner daher den Leistungserfolg nicht mehr herbeiführen.

Teilweise wird vertreten, dass der "Ultra posse nemo obligatur" - Grundsatz dogmatisch in § 275 II, III BGB verankert sei. Dies entspricht jedoch nicht der herrschenden rechtswissenschaftlichen Meinung in Rechtsprechung und Lehre.

Der "Ultra posse nemo obligatur" - Grundsatz hat im Recht über das Zivilrecht hinaus allgemeine Geltung. Überall dort, wo einem Verpflichteten die Erfüllung seiner Pflicht subjektiv oder objektiv unmöglich ist, kann die Pflichterfüllung daher nicht gefordert werden; beispielsweise auch bei öffentlich-rechtlichen Pflichten des Bürgers im Rahmen des Verwaltungsrechts.


Beispiel zum "Ultra posse nemo obligatur" - Grundsatz in der Hausarbeit


A ist unberechtigter Besitzer eines im Eigentum des B stehenden Smartphones. Durch einen Unfall wird das Smartphone zerstört. Die Pflicht des A zur Herausgabe des Smartphones an B entfällt durch die Zerstörung und die damit einhergehende Unmöglichkeit der Erfüllung der Herausgabepflicht aus § 985 BGB gemäß § 275 I BGB.




© Jura Ghostwriter - Hausarbeiten, Bachelorarbeiten & Mehr - Seit 1973

30. Mai 2018

Protestatio facto contraria non valet - Übersetzung und Bedeutung für die Hausarbeit

"Protestatio facto contraria non valet" bedeutet übersetzt: Ein Widerspruch entgegen dem tatsächlichen Handeln ist unwirksam beziehungsweise die im Widerspruch zum Handeln stehende Verwahrung gilt nicht.


Ghostwriter Jura Background für die Hausarbeit zum "Protestatio facto contraria non valet" - Grundsatz


Der "Protestatio facto contraria non valet" - Grundsatz hat seine gesetzlichen Wurzeln in § 242 BGB. Häufig wird er auch nur in seiner abgekürzten Form als "Protestatio facto contraria" - Grundsatz bezeichnet.


Die dogmatische Grundlage des "Protestatio facto contraria non valet" - Grundsatzes in der Hausarbeit


Die gesetzliche Grundlage des § 242 BGB normiert den Grundsatz von Treu und Glauben. Gemäß § 242 BGB hat der Schuldner seine Leistung nach Treu und Glauben zu erbringen. Der Schuldner ist im Rahmen der Leistungserbringung dazu verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dies erfordern.

§ 242 BGB wurde in den Rechtswissenschaften durch Rechtsprechung und Literatur umfangreich interpretiert und konkretisiert. Das Prinzip von Treu und Glauben durchdringt heute nicht nur das BGB und das Privatrecht, sondern die gesamte Rechtsordnung, beispielsweise in Form der Rechtsfigur des Estoppel im Völkerrecht.


Beispiel zum "Protestatio facto contrara non valet" - Grundsatz in der Hausarbeit


A steigt in die Straßenbahn und fährt damit mehrere Stationen. Gleichzeitig weist er jedoch darauf hin, dass er keinen Beförderungsvertrag abschließen und auch kein Beförderungsentgelt entrichten will.

Durch das Betreten und Fahren mit der Straßenbahn hat er konkludent einen Beförderungsvertrag mit dem Bahnbetreiber geschlossen, vgl. §§ 133, 157, 242 BGB. Wenn A nun einerseits durch sein Verhalten in objektiver Hinsicht in Verbindung mit der Verkehrsauffassung einen Beförderungsvertrag abschließt, aber andererseits subjektiv erklärt, er wolle überhaupt keinen Beförderungsvertrag abschließen, so setzt er sich dadurch in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten.

Gemäß § 242 BGB und dem "Protestatio facto contraria non valet" - Grundsatz ist die Aussage des A, keinen Beförderungsvertrag abschließen zu wollen, unbeachtlich. A setzt sich mit dieser verbalen Äußerung in einen Widerspruch zu seinem tatsächlichen Handeln und der objektiven Bedeutung seines Verhaltens im Rechtsverkehr.

Damit ist die Verwahrung des A gegen den Abschluss eines Beförderungsvertrages gemäß § 242 BGB in Verbindung mit dem "Protestatio facto contraria non valet" - Grundsatz unbeachtlich. Der Beförderungsvertrag ist geschlossen und jedenfalls nicht aufgrund des Protests des A gegen das Zustandekommen des Vertrages unwirksam.


© Jura Ghostwriter - Hausarbeiten schreiben lassen & Mehr - Seit 1973

29. Mai 2018

Venire contra factum proprium nemini licet - Übersetzung und Bedeutung für die Hausarbeit

"Venire contra factum proprium nemini licet" bedeutet übersetzt: Niemand darf sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen.


Ghostwriter Jura Background für die Hausarbeit zum "Venire contra factum proprium nemini licet" - Grundsatz


Der "Venire contra factum proprium nemini licet" - Grundsatz hat seine gesetzlichen Wurzeln in § 242 BGB. Häufig wird er auch nur in seiner abgekürzten Form als "Venire contra factum proprium" - Grundsatz bezeichnet.


Die dogmatische Grundlage des "Venire contra factum proprium nemini licet" - Grundsatzes in der Hausarbeit


Die gesetzliche Grundlage des § 242 BGB normiert den Grundsatz von Treu und Glauben. Gemäß § 242 BGB hat der Schuldner seine Leistung nach Treu und Glauben zu erbringen. Der Schuldner ist im Rahmen der Leistungserbringung dazu verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dies erfordern.

§ 242 BGB wurde in den Rechtswissenschaften durch Rechtsprechung und Literatur umfangreich interpretiert und konkretisiert. Das Prinzip von Treu und Glauben durchdringt heute nicht nur das BGB und das Privatrecht, sondern die gesamte Rechtsordnung, beispielsweise in Form der Rechtsfigur des Estoppel im Völkerrecht.


Beispiel zum "Venire contra factum proprium nemini licet" - Grundsatz für die Hausarbeit


A schließt mit B einen Kaufvertrag über ein Smartphone zum Preis von 500 EUR. Als B von A die Kaufpreiszahlung verlangt, wendet dieser ein, er habe sich bezüglich des Kaufpreises verhört und gedacht, das Smartphone koste 50 EUR. B ist bereit, dem A das Smartphone für 50 EUR zu überlassen. A beharrt auf der Anfechtung und will den Vertrag nicht gelten lassen.

Hier setzt sich A in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten und ist damit nicht schutzwürdig. Eine Anfechtung ist damit wegen § 242 BGB ausgeschlossen.




© Jura Ghostwriter - Seit 1973

28. Mai 2018

Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est - Übersetzung und Bedeutung für die Hausarbeit

"Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est" bedeutet übersetzt: Arglistig handelt, wer fordert, was sofort zurückgegeben werden muss.

Synonym wird auch die dolo agit-Variante benutzt, die dann folgendermaßen aussieht: "Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est". Die Bedeutung bleibt gleich, da die Worte "facit" und "agit" synonym benutzt werden können.

Abgekürzt wird auch nur der Begriff "dolo agit" - Grundsatz verwendet.


Ghostwriter Jura Background für die Hausarbeit zum "Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est" - Grundsatz


Die "dolo agit" - Regel ist einer der grundlegenden Grundsätze des Rechts. Sie findet ihre dogmatischen Wurzeln im Grundsatz von Treu und Glauben und ist daher im Zivilrecht in § 242 BGB verankert.


Dogmatische Grundlage des "Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est" - Grundsatzes


§ 242 BGB normiert den zivilrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben, der heute rechtsgebietsübergreifend sämtliche Rechtsgebiete durchdringt. Gemäß § 242 BGB hat der Schuldner seine Leistung nach Treu und Glauben zu erbringen. Der Schuldner ist dabei verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dies erfordern.


Einordnung des "Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est" - Grundsatzes in der Hausarbeit


Die "dolo facit" - Einrede ist eine rechtshemmende Einrede. Sie wird daher im Rahmen des Anspruchsaufbaus im Prüfungspunkt "Anspruch durchsetzbar" geprüft, nachdem festgestellt wurde, dass ein Anspruch entstanden und nicht erloschen ist.


Beispiel zum "Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est" - Grundsatz


E ist Erbe des Erblassers V. In seinem Testament hat V von Todes wegen verfügt, dass D als Vermächtnis das Auto des V aus dem Nachlass erhalten soll. Zum Zeitpunkt des Todes des V ist D bereits im Besitz des Autos, das er zu Lebzeiten von V geliehen hatte. Der Erbe E kündigt nun den Leihvertrag mit D und verlangt die Herausgabe des Autos von D. Der Erbe E handelt zwar zunächst berechtigt, da er mit dem Erbfall Eigentümer des Autos wurde und auch den Leihvertrag kündigen durfte. Aufgrund des Vermächtnisses zugunsten des D hat D jedoch einen schuldrechtlichen Anspruch gegen E auf Herausgabe des Autos. D kann E daher die "dolo agit" - Einrede entgegenhalten und im Ergebnis das Auto rechtmäßig behalten. Es wäre schließlich unnötig aufwendig, wenn D zunächst das Auto an E und dann E wiederum an D in Erfüllung des Vermächtnisses herausgeben müsste.




© Jura Ghostwriter - Seit 1973

27. Mai 2018

Pacta sunt servanda - Übersetzung und Bedeutung für die Hausarbeit

Pacta sunt servanda bedeutet übersetzt "Verträge sind einzuhalten".


Ghostwriter Jura Background für die Hausarbeit zum "Pacta sunt servanda" - Grundsatz


Pacta sunt servanda ist einer der grundlegendsten Prinzipien des Vertragsrechts, wenn nicht DER grundlegendste Grundsatz des Vertragsrechts überhaupt. Zivilrechtlich verankert ist der "Pacta sunt servanda" - Grundsatz in § 241 BGB.


Dogmatische Grundlage des "Pacta sunt servanda" - Grundsatzes


§ 241 BGB normiert die Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Gemäß § 241 I 1 BGB ist der Gläubiger kraft eines Schuldverhältnisses berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Der "Pacta sunt servanda" - Grundsatz ist eng verwandt mit dem Grundsatz der Privatautonomie. Ausdruck des Grundsatzes der Privatautonomie ist der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Im Zuge der Vertragsfreiheit steht es den Parteien frei, ob und wie sie eine vertragliche Bindung eingehen. Entscheiden sich die Parteien aber dazu, einen Vertrag einzugehen, so sind sie hieran gemäß dem "Pacta sunt servanda" - Grundsatz auch gebunden.


Rechtsgebietsübergreifende Geltung des "Pacta sunt servanda" - Grundsatzes


Der "Pacta sunt servanda" - Grundsatz beschwört damit die Vertragstreue der Parteien. Obwohl er ursprünglich dem Privatrecht entstammt, ist der "Pacta sunt servanda" - Grundsatz mittlerweile rechtsgebietsübergreifend anerkannt und gilt damit in allen Rechtsgebieten, in denen auch Verträge möglich sind. So beispielsweise im Öffentlichen Recht im Rahmen des Verwaltungsrechts bei öffentlich-rechtlichen Verträgen oder auch im Völkerrecht im Rahmen internationaler Verträge.




© Jura Ghostwriter - Seit 1973

26. Mai 2018

Falsus procurator - Übersetzung und Bedeutung für die Hausarbeit

Falsus procurator bedeutet übersetzt "Falscher Vertreter".


Ghostwriter Jura Background für die Hausarbeit zum falsus procurator


Der Begriff und die Rechtsfigur des falsus procurator gehört dogmatisch und systematisch zum Zivilrecht und ist Teil des Allgemeinen Teils des BGB. Der falsus procurator gehört thematisch zum Stellvertretungsrecht gemäß §§ 164 ff. BGB. § 177 BGB normiert den Vertragsschluss des Stellvertreters ohne Vertretungsmacht, also den Vertragsschluss durch einen falsus procurator.


Wirksamkeit des Vertrages nur bei Genehmigung


Schließt eine Person im Namen eines anderen einen Vertrag ohne Vertretungsmacht, so hängt die Wirksamkeit eines solchen Vertrages für und gegen den Vertretenen gemäß § 177 I BGB von dessen Genehmigung im Sinne des § 184 BGB ab.


Falsus procurator haftet auf Erfüllung oder Schadensersatz


§ 179 BGB normiert die Haftung des falsus procurator. Wer als falsus procurator einen Vertrag abgeschlossen hat, ist dem Vertragspartner gemäß § 179 I BGB nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrages verweigert.




© Jura Ghostwriter - Seit 1973

25. Mai 2018

Bürgschaft Definition für die Hausarbeit

Die Bürgschaft ist ein Vertrag, in welchem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, dem Hauptschuldner, dazu verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Hauptschuldners bei Eintritt des Bürgschaftsfalles einzutreten. 



Ghostwriter Jura Background für die Hausarbeit zur Bürgschaft


Die Bürgschaft ist in den §§ 765 ff. BGB normiert. § 765 BGB regelt die vertragstypischen Pflichten im Rahmen der Bürgschaft. Gemäß § 765 I BGB verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. § 765 I BGB beschreibt damit das Wesen der Bürgschaft als akzessorisches Sicherungsmittel. 

Entstehung, Fortbestand und Durchsetzbarkeit der Forderung des Gläubigers gegen den Bürgen sind aufgrund der Akzessorietät davon abhängig, dass die zu sichernde Hauptforderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner entstanden, nicht erloschen und durchsetzbar ist.





© Jura Ghostwriter - Seit 1973

24. Mai 2018

Testierfreiheit Definition für die Hausarbeit

Die Testierfreiheit ist eine besondere Ausformung der Privatautonomie im Erbrecht und garantiert jeder natürlichen Person verfassungsrechtlich gemäß Art. 14 I 1 GG und einfachgesetzlich im BGB in den §§ 1922 ff. BGB das Recht zur Bestimmung der vermögensrechtlichen Nachfolge im Falle des Todes mittels Verfügung von Todes wegen. Die Testierfreiheit ist die Privatautonomie von Todes wegen.



Ghostwriter Jura Background für die Hausarbeit zur Testierfreiheit


Beachten Sie in der Hausarbeit zur Testierfreiheit im Erbrecht, dass die Testierfreiheit besonders geschützt ist. Man kann dies sehr gut über die verfassungsrechtliche Absicherung der Testierfreiheit gemäß Art. 14 I 1 GG erkennen. Gemäß Art. 14 I 1 GG werden das Eigentum und das Erbrecht gewährleistet. Beachten Sie diesbezüglich auch die systematische Nähe des Erbrechts zum Eigentum.

Beachten Sie im Rahmen der Testierfreiheit auch insbesondere § 2229 BGB, der die Testierfähigkeit Minderjähriger sowie die Testierunfähigkeit normiert. Gemäß § 2229 I BGB kann ein Minderjähriger ein Testament erst dann errichten, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Dabei bedarf der Minderjährige im Gegensatz zum allgemeinen Minderjährigenrecht des Allgemeinen Teils des BGB gemäß § 2229 II BGB zur Errichtung eines Testaments nicht der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. 

Wer aber wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann gemäß § 2229 III BGB ein Testament nicht errichten.

Weitere Einschränkungen der Testierfreiheit ergeben sich auch durch das Pflichtteilsrecht in den §§ 2303 ff. BGB. Hierdurch wird der Erblasser in seiner Testierfreiheit zugunsten minimaler familiärer und partnerschaftlicher Solidarität eingeschränkt.





© seit 1973 - Jura Ghostwriter

23. Mai 2018

Verstrickung Definition für die Hausarbeit

Die Verstrickung ist der Tatbestand eines öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnisses, welcher mit der Pfändung beweglicher Sachen, der Beschlagnahme eines Grundstücks, einer Forderung oder anderer Vermögensrechte entsteht.


Ghostwriter Jura Background für die Hausarbeit zur Verstrickung


Die Verstrickung ist strafrechtlich gemäß § 136 I StGB geschützt. Gemäß § 136 I StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Sache, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag genommen ist, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzieht.

Zivilrechtlich begründet die Verstrickung zum Schutz des Gläubigers ein relatives Veräußerungsverbot.






© Jura Ghostwriter - Seit 1973

22. Mai 2018

Relative Verfügungsbeschränkung - Definition für die Hausarbeit

Eine relative Verfügungsbeschränkung ist eine durch Gesetz, behördliche Anordnung oder gerichtliche Entscheidung bestimmte Einschränkung der Verfügungsmacht, die als Rechtsfolge zur relativen Unwirksamkeit einer Verfügung des Rechtsinhabers im Verhältnis zum geschützten Personenkreis führt, im Übrigen aber die Wirksamkeit der Verfügung unberührt lässt.






© Jura Ghostwriter - Die Spezialisten seit 1973

Die Definition des Veräußerungsverbotes gemäß §§ 135, 136 BGB in der Hausarbeit

Ein Veräußerungsverbot im Sinne der §§ 135, 136 BGB ist eine auf gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung beruhende Untersagung bezüglich der Verfügung über einen bestimmten Gegenstand. 



Ghostwriter-Jura-Background für die Hausarbeit zum Veräußerungsverbot im Sinne der §§ 135, 136 BGB


Denken Sie in der Hausarbeit nicht nur an die gesetzlichen, behördlichen und gerichtlichen Veräußerungsverbote, sondern auch an die Möglichkeit rechtsgeschäftlicher Veräußerungsverbote in § 137 BGB. 

Bei den Veräußerungsverboten unterscheidet man absolute und relative Veräußerungsverbote. 

Absolute Veräußerungsverbote dienen dem Schutz der Allgemeinheit und haben die Wirkung eines Verbotsgesetzes im Sinne des § 134 BGB. Verstöße gegen absolute Veräußerungsverbote führen damit zur Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts. 

Relative Veräußerungsverbote dienen dem Schutz einzelner Personen und führen zur relativen Unwirksamkeit der gegen ein relatives Veräußerungsverbot verstoßenden Rechtsgeschäfte. Die Relativität äußert sich hier auch in der Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs, vgl. § 135 II BGB. 






© Jura Ghostwriter - Das Original - Seit 1973

19. Mai 2018

Hausarbeit schreiben lassen von Ghostwriter Jura zum Thema absolute und relative Verfügungsverbote gemäß §§ 135, 136 BGB

Verfügungsverbote betreffen das rechtliche Dürfen bezüglich der Vornahme rechtsgeschäftlicher Verfügungen.

Im Rahmen der Verfügungsverbote ist zwischen absoluten und relativen Verfügungsverboten zu differenzieren.



Absolute Verfügungsverbote in der Hausarbeit


Absolute Verfügungsverbote wirken gegenüber jedermann. Absolute Verfügungsverbote begründen grundsätzlich Verbote im Sinne des § 134 BGB. Ein Verstoß gegen ein absolutes Verbotsgesetz hat daher die absolute Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts zur Rechtsfolge. 


§ 292 StPO als Beispiel für ein absolutes Verfügungsverbot in der Hausarbeit


§ 292 StPO normiert die Wirkung der Bekanntmachung einer Vermögensbeschlagnahme gemäß §§ 290 f. StPO. Mit dem Zeitpunkt der ersten Bekanntmachung der Vermögensbeschlagnahme im Bundesanzeiger verliert der Angeschuldigte gemäß § 292 I StPO das Recht, über das in Beschlag genommene Vermögen unter Lebenden zu verfügen.


§ 8 LMBG als Beispiel für ein absolutes Verfügungsverbot in der Hausarbeit


§ 8 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) normiert Verbote zum Schutz der Gesundheit. Hiernach ist es verboten, Stoffe, deren Verzehr geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen, als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. Da dieses Inverkehrbringen mittels zivilrechtlicher Rechtsgeschäfte erfolgt, betrifft dieses Verbot als absolutes Verfügungsverbot auch zivilrechtliche Rechtsgeschäfte. 



§ 43 AMG als Beispiel für ein absolutes Verfügungsverbot in der Hausarbeit


§ 43 AMG normiert die Apothekenpflicht bestimmter Arzneimittel sowie das erlaubte Inverkehrbringen solcher Arzneimittel. Rechtsgeschäfte diesbezüglich müssen den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes genügen, damit dieses Inverkehrbringen erlaubt ist. Die Vorschriften wirken als absolute Verfügungsverbote im Sinne des Zivilrechts.



Art. II Absatz 1, 4 i. V. m. Anhang I CITES als Beispiel für ein absolutes Verfügungsverbot in der Hausarbeit


Art. II Absatz 1, 4 i. V. m. Anhang I der Convention of International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, dem Washingtoner Artenschutzabkommen, normiert ein absolutes Verfügungsverbot, unter welches beispielsweise die Veräußerung von Elefantenzähnen fällt.



§§ 80, 81 InsO als Spezialfall eines absoluten Verfügungsverbotes in der Hausarbeit


Veräußert ein Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine bewegliche Sache, so ist diese Verfügung gemäß § 81 InsO absolut unwirksam. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nur noch der Insolvenzverwalter verfügungsbefugt. Der Insolvenzschuldner bleibt zwar Eigentümer der Sache und damit auch Rechtsinhaber, ihm wird aber durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis entzogen.

Diese Rechtsfolge wirkt absolut, also gegenüber jedermann, was typisch für absolute Verfügungsverbote ist. Da diese Rechtsfolge jedoch nicht von Gesetzes wegen eintritt, sondern an die gerichtliche Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gebunden ist, liegt kein Fall des § 134 BGB vor. 

Dieser Spezialfall fällt aber auch nicht unter §§ 135, 136 BGB, da nicht nur bestimmte Personen geschützt werden sollen, sondern die Allgemeinheit.



§§ 1365, 1369 BGB als Spezialfälle eines absoluten Verfügungsverbotes in der Hausarbeit


§§ 1365, 1369 BGB werden nach herrschender Meinung dogmatisch als absolute Verfügungsverbote eingeordnet. Dies ist jedoch, genau genommen, falsch. §§ 1365, 1369 BGB normieren keine Verfügungsverbote, sondern Verfügungsbeschränkungen. Im Unterschied zu den Verfügungsverboten wird bei den Verfügungsbeschränkungen nicht das rechtliche Dürfen im Sinne eines Verbotes reglementiert, sondern das rechtliche Können im Sinne der Verfügungsmacht. Verfügungsbeschränkungen wirken damit weiter als bloße Verbote. Diese Beschränkungen der Verfügungsmacht sind weder Fälle des § 134 BGB noch der §§ 135, 136 BGB. 

Neben den §§ 1365, 1369 BGB gibt es beispielsweise in den §§ 1643 ff. BGB, 1804 ff. BGB und § 2111 BGB Beispiele für Verfügungsbeschränkungen. 



Relative Verfügungsverbote in der Hausarbeit


Die relativen Verfügungsverbote sollen nur bestimmte Personen schützen und wirken daher nur im Verhältnis zu diesen. Man unterscheidet diesbezüglich rechtsgeschäftliche Verfügungsverbote gemäß § 137 BGB, gesetzliche Verfügungsverbote gemäß § 135 BGB sowie gerichtliche und andere behördliche Verfügungsverbote gemäß § 136 BGB. Für die relativen Verfügungsverbote gemäß §§ 135, 136 BGB gelten gemäß § 135 BGB die Vorschriften zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, entsprechend.



§ 2113 BGB als Beispiel eines relativen Verfügungsverbotes kraft Gesetzes gemäß § 135 BGB in der Hausarbeit


§ 2113 BGB normiert Verfügungen über Grundstücke, Schiffe, Schiffsbauwerke und Schenkungen im Kontext der Einsetzung eines Nacherben. Gemäß § 2113 I BGB ist die Verfügung eines Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück oder Recht an einem Grundstück oder über ein zur Erbschaft gehörendes eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde. 

Das Gleiche gilt gemäß § 2113 II BGB von der Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand, die unentgeltlich oder zum Zwecke der Erfüllung eines von dem Vorerben erteilten Schenkungsversprechens erfolgt. Ausgenommen sind Schenkungen, durch welche einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. 

Typisch für die relative Verfügungsverbot findet sich in § 2113 III BGB eine Norm, welche die entsprechende Anwendung der Vorschriften zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, anordnet.


Die Verstrickung durch Pfändung gemäß §§ 808, 829 I ZPO als Beispiel eines relativen Verfügungsverbotes kraft behördlicher Anordnung

§ 808 ZPO normiert die Pfändung körperlicher Sachen im Gewahrsam des Schuldners. Gemäß § 808 I ZPO wird die Pfändung der im Gewahrsam des Schuldners befindlichen körperlichen Sachen dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher sie in Besitz nimmt.

§ 829 ZPO normiert die Pfändung einer Geldforderung. Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht gemäß § 829 I ZPO dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu bezahlen. Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. 

Rechtsfolge der Pfändung ist die Verstrickung und damit die Entstehung eines relativen Veräußerungsverbotes.






© Jura Ghostwriter - Seit 1973

18. Mai 2018

Hausarbeit schreiben lassen von Ghostwriter Jura zum Vertrag über den Nachlass eines lebenden Dritten gemäß § 311b IV BGB und § 311b V BGB

Der Jura Ghostwriter startet in der Hausarbeit mit der Arbeit am Gesetz


Wenn Sie sich zum Thema des Vertrages über den Nachlass eines lebenden Dritten gemäß § 311b IV BGB eine Hausarbeit schreiben lassen, müssen Sie auf die präzise Arbeit anhand des Gesetzes achten. 

Gemäß § 311b IV Satz 1 BGB ist ein Vertrag über den Nachlass eines noch lebenden Dritten unwirksam. Ebenso ist gemäß § 311b IV S. 2 BGB ein Vertrag über den Pflichtteil oder ein Vermächtnis aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten nichtig. 

Ausgehend von dieser gesetzlichen Regelung beginnt nun die Interpretation und Subsumtion des Gesetzes unter den Sachverhalt der Hausarbeit. Dazu müssen in einem nächsten Schritt die Tatbestandsvoraussetzungen des § 311b IV BGB herausgearbeitet werden.



Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 311b IV BGB in der Hausarbeit


Bevor Sie in die Subsumtionsarbeit einsteigen, müssen Sie sich die Tatbestandsvoraussetzungen des § 311b IV BGB in der Hausarbeit vergegenwärtigen. Dabei müssen Sie zwischen den Tatbestandsvoraussetzungen des § 311b IV S. 1 BGB und den Tatbestandsvoraussetzungen des § 311b IV S. 2 BGB streng unterscheiden.



Tatbestandsvoraussetzungen des § 311b IV Satz 1 BGB in der Hausarbeit


  • Vertrag
  • Nachlass
  • eine noch lebenden Dritten 


Tatbestandsvoraussetzungen des § 311b IV Satz 2 BGB in der Hausarbeit


  • Vertrag
  • über den Pflichtteil
  • oder ein Vermächtnis
  • aus dem Nachlass
  • eines noch lebenden Dritten


Die Rechtsfolge des § 311b IV BGB in der Hausarbeit


Sind die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, so tritt die Rechtsfolge ein. Sowohl § 311b IV S. 1 als auch S. 2 BGB ordnen jeweils die Nichtigkeit des Vertrages an. Der Vertrag ist damit unwirksam. 

Der Vertrag ist auch dann unwirksam, wenn der Dritte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwar schon verstorben war, die Vertragspartner jedoch davon nichts wussten und daher die Fehlvorstellung hatten, der Dritte sei noch am Leben.

Achtung: In Lehrbüchern und anderen Publikationen liest man häufig, dass die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, wenn eigentlich die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen gemeint ist. Wir als Ghostwriter Jura achten auf Genauigkeit im Detail im Rahmen unserer Ausführungen. Die Sprache des Juristen ist sein Handwerkszeug. Dementsprechend achten wir in der Hausarbeit auf die korrekte und präzise Benutzung der Sprache.


Anwendungsbereich des § 311b IV BGB in der Hausarbeit


§ 311b IV BGB gilt im Rahmen seines persönlichen Anwendungsbereichs sowohl für natürliche als auch juristische Personen. In sachlicher Hinsicht bezieht er sich auf Verpflichtungsverträge über den Nachlass eines noch lebenden Dritten, über den Pflichtteil und ein Vermächtnis aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten. § 311b IV BGB ist auch auf Abfindungsvereinbarungen zwischen den Schlusserben eines Berliner Testaments anwendbar; hier ist aber an eine Umdeutung gemäß § 140 BGB in eine zulässige Erbverzichtsvereinbarung gemäß § 2346 BGB zu denken.


Sinn und Zweck des § 311b IV BGB in der Hausarbeit


§ 311b IV BGB verbietet aus wirtschaftlichen und sittlichen Erwägungen die entsprechenden Verträge über den Nachlass eines noch lebenden Dritten, über den Pflichtteil sowie ein Vermächtnis aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten. Der Gesetzgeber bewertet diese Spekulation mit dem Tod eines Dritten als sittenwidrig und zudem als mittelbaren Eingriff in die Testierfreiheit des Erblassers sowie die Dispositionsfreiheit des Bedachten. Es wird damit der Grundsatz der Privatautonomie geschützt.


Systematische Einordnung des § 311b IV BGB in der Hausarbeit


§ 311b IV BGB ist eine Vorschrift des Allgemeinen Teils des Schuldrechts. § 311b IV BGB ist als Spezialfall der Sittenwidrigkeit im Sinne des § 138 BGB zu qualifizieren. § 311b IV BGB ist eine rechtshindernde Einwendung, die zur Unwirksamkeit des Vertrages ex tunc führt.


Prüfung des § 311b IV BGB im Aufbau der Hausarbeit


Als rechtshindernde Einwendung wird § 311b IV BGB im Rahmen von Anspruchsprüfungen unter dem Prüfungspunkt "Anspruch entstanden" geprüft. Hierbei werden die positiven und negativen Tatbestandsvoraussetzungen einer Anspruchsgrundlage subsumiert. Als rechtshindernde Einwendung gehört § 311b IV BGB zu den negativen Tatbestandsvoraussetzungen. Das sind diejenigen Tatbestandsvoraussetzungen, die NICHT vorliegen dürfen, damit ein Anspruch entstehen kann. 


Vergegenwärtigen Sie sich in der Hausarbeit den Anspruchsaufbau:



I. Anspruch entstanden


   1. Tatbestandsvoraussetzungen

       a. Positive Tatbestandsvoraussetzungen
           aa. Geschriebenes positive Tatbestandsvoraussetzungen
           bb. Ungeschriebene positive Tatbestandsvoraussetzungen
       b. Negative Tatbestandsvoraussetzungen
           = rechtshindernde Einwendungen
           = § 311b IV BGB

   2. Rechtsfolge



II. Anspruch erloschen = Rechtsvernichtende Einwendungen 




III. Anspruch durchsetzbar


     1. Vorübergehende Einreden = Dilatorische Einreden
     2. Dauernde Einreden = Peremptorische Einreden



Definitionen zu § 311b IV BGB in der Hausarbeit


  • Vertrag = Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, welches durch miteinander korrespondierende Willenserklärungen der Beteiligten zustande kommt und eine die Beteiligten rechtlich bindende Einigung enthält. In direkter Anwendung erfasst § 311b IV BGB nur schuldrechtliche Verträge.
  • Nachlass = Vermögen des Erblassers, welches mit dessen Tod als Ganzes auf den oder die Erben übergeht.
  • Lebender Dritter = Jede natürliche Person, also jeder Mensch.
  • Pflichtteil = Pflichtteil gemäß §§ 2303 ff. BGB ist jeder schuldrechtliche Geldanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben für den Fall, dass der Erbe durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, also enterbt wurde.
  • Vermächtnis = Vermächtnis gemäß § 1939 BGB ist jeder Vermögensvorteil, den der Erblasser einem anderen zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Der Vermächtnisnehmer wird mit dem Erbfall nicht wie der Erbe Rechtsinhaber bezüglich des Vermögens, sondern erhält gemäß § 2174 BGB einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschwerten auf Übertragung eines Vermögensgegenstandes aus dem Nachlass.


Analoge Anwendung des § 311b IV BGB in der Hausarbeit


§ 311b IV BGB erfasst in seiner direkten Anwendung nur schuldrechtliche Verträge. Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist § 311b IV BGB aber analog auch auf Verfügungsverträge anwendbar. 



Teleologische Reduktion des § 311b IV BGB in der Hausarbeit


Wenn Sie sich von Jura Ghostwriter zum Thema § 311b IV BGB eine Hausarbeit schreiben lassen, so achten wir nicht nur auf eine mögliche analoge Anwendung des § 311b IV BGB im Einzelfall, sondern auch auf eine teleologische Reduktion. Achten Sie daher in der Hausarbeit zu § 311b IV BGB im Einzelfall auf Konstellationen, bei denen § 311b IV BGB zwar dem Wortlaut gemäß anwendbar wäre, aber nach Sinn und Zweck von einer Anwendung im konkreten Fall abzusehen ist.


Anwendungsausschluss des § 311b IV BGB gemäß § 311 V BGB in der Hausarbeit


§ 311b V BGB enthält einen Ausschlusstatbestand. Gemäß § 311b V S. 1 BGB gilt § 311b IV BGB nicht für einen Vertrag, der unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Pflichtteil oder den Pflichtteil eines von ihnen geschlossenen wird. Gemäß § 311b V S. 2 BGB ist ein solcher Vertrag nicht nichtig, bedarf aber zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung im Sinne des § 128 BGB.

Beachten Sie in der Hausarbeit, dass der Vertrag gemäß § 311b V BGB nur dann wirksam ist, wenn die Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu den gemäß §§ 1924 ff. BGB eventuell zur Erbfolge berufenen Personen gehören.

Die Rechtsprechung und ein Teil der Lehre befürwortet zudem die analoge Anwendung des § 311b V BGB auf Verträge über testamentarische Erbteile und Vermächtnisse bis zur Höhe des gesetzlichen Erbteils. 



Ungeschriebene Ausnahmen von der Anwendbarkeit des § 311b IV BGB


Neben den geschriebenen Ausnahmen in § 311b V BGB sind auch die ungeschriebenen Ausnahmen bezüglich der Anwendbarkeit des § 311b IV BGB zu beachten. 

Besteht ein Vor- und Nacherbenverhältnis im Rahmen des Erbfalls, so erlangt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht am Nachlass mit Eintritt des Erbfalls. Vereinbarungen über dieses Anwartschaftsrecht des Nacherben nach Eintritt dieses Erbfalls werden von § 311b IV BGB nicht erfasst. Der Nacherbe hat damit eine Rechtsposition inne, die ihm einseitig von niemandem mehr entzogen werden kann. Wird nun über dieses Anwartschaftsrecht ein Verpflichtungsvertrag geschlossen, so betrifft dies ein bereits bestehendes Recht des Nacherben. Es liegt damit keine Verpflichtung über den Nachlass eines noch lebenden Dritten, sondern eine Verpflichtung über ein bereits bestehendes Recht des Nacherben vor.

Auch Verträge über einzelne Nachlassgegenstände unterfallen nicht dem sachlichen Schutzbereich des § 311b VI BGB. Allerdings kommt die Anwendung des § 311b IV BGB dann in Frage, wenn ein einzelner Nachlassgegenstand so gut wie die gesamten Aktivposten des Nachlasses repräsentiert. Beachten Sie hier in der Hausarbeit den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung; dies ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.


Tatbestandsvoraussetzungen des § 311b V BGB in der Hausarbeit


  • Vertrag = Definition siehe oben
  • unter künftigen gesetzlichen Erben = Erbe ist jede natürliche oder juristische Person, auf welche mit dem Tod des Erblassers (Erbfall) dessen Vermögen (Erbschaft) kraft Verfügung des Erblassers oder kraft Gesetzes als Ganzes übergeht, so dass der Erbe gemäß § 1922 I BGB in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt. 
  • Gesetzliche Erben sind diejenigen Erben, die kraft Gesetzes die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers antreten, weil der Erblasser keinen Erben kraft Verfügung bestimmt hat oder aber die Verfügung des Erblassers unwirksam ist. Zu den Gesetzlichen Erben gehören die Verwandten des Erblassers gemäß §§ 1924 - 1929 BGB, der Ehegatte des Erblassers gemäß § 1931 BGB, der Lebenspartner des Erblassers gemäß § 10 LPartG sowie der Staat gemäß § 1936 BGB.
  • gesetzlicher Erbteil = Der gesetzliche Erbteil im Sinne des § 311b V S. 1 BGB ist gemäß § 1922 II BGB derjenige Anteil eines Miterben an der Erbschaft, dessen Höhe durch die gesetzlichen Regeln über die Erbquote bestimmt wird.
  • Pflichtteil = Definition siehe oben


Rechtsfolge des § 311b V BGB in der Hausarbeit


Ein Vertrag im Sinne des § 311b V S. 1 BGB bedarf gemäß § 311b V S. 2 BGB der notariellen Beurkundung. Werden damit die Tatbestandsvoraussetzungen des § 128 BGB erfüllt, so ist der Vertrag wirksam. Ist durch Gesetz wie im Falle des § 311b V S. 2 BGB die notarielle Beurkundung eines Vertrages vorgeschrieben, so genügt es, wenn zunächst der Antrag und sodann die Annahme des Antrags von einem Notar beurkundet wird. Näheres regelt dann wiederum das Beurkundungsgesetz. 



Abdingbarkeit der Vorschrift durch Parteivereinbarung


§ 311b IV BGB ist ius cogens und damit zwingendes Recht. § 311b IV BGB kann damit nicht durch die Parteien abbedungen werden, auch nicht durch Zustimmung des Dritten.  



Konkrete Beispiele zum Verständnis in der Hausarbeit



K ist das alleinige Kind des E. Als solches ist sie Alleinerbin des E. Verpflichtet sich nun K gegenüber A zu Lebzeiten des E zur Übertragung, Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, so verstößt dies gegen § 311b IV S. 1 BGB.

K ist der alleinige Sohn des E. Aufgrund des Zerwürfnisses zwischen K und E hat E den K testamentarisch von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Gemäß §§ 2303 ff. BGB bleibt K aber als Abkömmling des E pflichtteilsberechtigt. K verpflichtet sich gegenüber A, den Pflichtteilsanspruch nicht geltend zu machen und das Testament auch nicht anzufechten. Die Vereinbarung zwischen K und A ist gemäß § 311b IV S. 2 BGB in Verbindung mit § 311b IV S. 1 BGB unwirksam.



Prüfungsrelevanz des § 311b IV BGB in der Hausarbeit





Hausarbeit schreiben lassen von Jura Ghostwriter zum Thema der Nichtigkeit eines Vertrages gemäß § 311b IV BGB - Fazit



Verträge im Sinne des § 311b IV BGB sind nichtig. Der Sinn und Zweck des § 311b IV BGB besteht in der Verhinderung von Vereinbarungen, die mit dem Tod eines Dritten spekulieren; dies ist nach der gesetzgeberischen Wertung sittenwidrig. Weiterhin wird mit solchen Vereinbarungen in unzulässig in die Dispositionsfreiheit des Vertragspartners eingegriffen sowie die Testierfreiheit des Erblassers mittelbar unzulässig eingeschränkt. 

Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 311b IV BGB bestehen im Wesentlichen im Vorliegen eines schuldrechtlichen Verpflichtungsvertrages; auf Verfügungsverträge wendet die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Lehre § 311b IV BGB analog an. Der Vertrag muss als Vertragsinhalt den Nachlass eines lebenden Dritten beziehungsweise die Fälle des § 311b IV 2 BGB zum Gegenstand haben. Verträge über Einzelgegenstände fallen nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des § 311b IV BGB. 

§ 311b IV BGB ist nicht abdingbar; auch nicht bei Zustimmung des betroffenen Dritten. 

Wenn Sie sich eine Hausarbeit schreiben lassen, achten die Jura Ghostwriter im Rahmen des § 311b IV BGB auch auf die Ausnahmen zu § 311b IV BGB. Dabei sind die geschriebenen Ausnahmen gemäß § 311b V BGB zu beachten. Hiernach sind notariell beurkundete Verträge unter künftigen gesetzlichen Erben über ihren gesetzlichen Erb- oder Pflichtteil zulässig. Mögliche Erben in diesem Sinne sind die Erben im Sinne des §§ 1924 ff. BGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Als ungeschriebene Ausnahmen zu § 311b IV BGB gelten Vereinbarungen über das Anwartschaftsrecht eines Nacherben sowie Verträge über einzelne Nachlassgegenstände.



Hausarbeit schreiben lassen von Jura Ghostwriter zur Nichtigkeit eines Vertrages gemäß § 311b IV BGB - Ghostwriting Agentur hilft


Wenn Sie sich zum Thema Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen eines Vertrages gemäß § 311b IV BGB, § 311b IV BGB Kommentar, § 311b BGB Heilung, § 311b BGB Schema, notarielle Beurkundung BGB, § 311b BGB Nebenabreden, § 311b BGB Erklärung, § 311b BGB, notarielle Beurkundung Kaufvertrag Grundstück, Vertrag über künftiges Vermögen, § 311b II BGB, Vertrag über Nachlass, § 311b IV BGB, § 311b V BGB, Vertrag über Nachlass eines lebenden Dritten  und anderen Themen zur Sittenwidrigkeit, aus dem Allgemeinen Teil BGB, des Allgemeinen Teil des Schuldrechts, des Vertragsrechts, des Erbrechts und anderen rechtlichen Themen eine Hausarbeit schreiben lassen wollen, helfen Ihnen die Ghostwriter Jura gerne weiter. Gerne nennen wir Ihnen als akademische Ghostwriter auch Ghostwriting Preise.





© Jura Ghostwriter - Die Experten -  seit 1973

17. Mai 2018

Hausarbeit schreiben lassen von Ghostwriter Jura zum Vertrag über künftiges Vermögen gemäß § 311b II BGB

Der Vertrag über künftiges Vermögen gemäß § 311b II BGB in der Hausarbeit - Es beginnt alles mit der Arbeit am Gesetz


§ 311b BGB normiert Regelungen über Verträge über Grundstücke, das Vermögen sowie den Nachlass. Gemäß § 311b II BGB ist ein Vertrag unwirksam, durch welchen sich der eine Teil verpflichtet, sein künftiges Vermögen oder einen Bruchteil seines künftigen Vermögens zu übertragen oder mit einem Nießbrauch zu belasten. 

Wenn Sie sich zum Vertrag über zukünftiges Vermögen gemäß § 311b II BGB vom Jura Ghostwriter eine Hausarbeit schreiben lassen, so müssen Sie immer darauf achten, dass Sie sauber am Gesetz arbeiten beziehungsweise der Ghostwriter Jura gesetzesnah arbeitet. 

Machen Sie sich in der Hausarbeit klar, welche Vorschriften für die Lösung eines Falles relevant sind und arbeiten Sie dann die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des Gesetzes heraus. 



Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 311b II BGB in der Hausarbeit


  • Vertrag
  • Verpflichtung zur Übertragung des gegenwärtigen Vermögens oder eines Bruchteils des gegenwärtigen Vermögens oder
  • Belastung mit einem Nießbrauch
  • Durch einen der Vertragspartner


Die Rechtsfolge des § 311b II BGB in der Hausarbeit


Haben Sie oder der Ghostwriter Jura in der Hausarbeit im Rahmen der Subsumtion herausgearbeitet, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 311b II BGB erfüllt sind, so tritt die Rechtsfolge ein. Der Vertrag ist damit gemäß § 311b II BGB nichtig, also unwirksam. Der Vertrag kann damit keine Rechtsfolgen auslösen, die Verpflichtung besteht nicht. 



Analoge Anwendung des § 311b II BGB in der Hausarbeit



Seinem Wortlaut nach ist § 311b II BGB nur auf schuldrechtliche Verpflichtungsverträge anwendbar. Nach Sinn und Zweck kann aber die Anwendung auf einseitige Rechtsgeschäfte, die eine einseitige schuldrechtliche Verpflichtung begründen, im Wege einer Analogie erfolgen. Beispielsweise macht grundsätzlich eine analoge Anwendung im Rahmen einer Auslobung gemäß §§ 657 ff. BGB Sinn. 



Weder direkte noch analoge Anwendung des § 311b II BGB in der Hausarbeit bei Spezialregelungen - Lex specialis derogat legi generali



Als Vorschrift des Schuldrechts Allgemeiner Teil wird die Anwendung des § 311b II BGB immer dann ausgeschlossen, wenn Spezialregelungen eingreifen. Das Spezialitätsprinzip besagt, dass spezielle Normen die allgemeinen Normen in ihrem Anwendungsbereich verdrängen. Systematisch verdrängen damit Normen des Besonderen Teils des Schuldrechts und Normen aus dem Familienrecht, dem Erbrecht oder Normen außerhalb des BGB § 311b II BGB, wenn diese Normen zu § 311b II BGB in einem Spezialitätsverhältnis stehen. So findet § 311b II BGB beispielsweise auf die güterrechtlichen Verträge des Familienrechts gemäß §§ 1415 ff. BGB oder auf die Erbverträge (pactum successorium) gemäß §§ 1941, 2274 ff. BGB ebenso keine Anwendung wie auf die Verschmelzung und Vermögensübertragung von Kapitalgesellschaften gemäß § 4 I 2 Umwandlungsgesetz (UmwG).



Keine Anwendung des § 311b II BGB auf einzelne Vermögensgegenstände



Ausweislich des Wortlautes und auch des Sinn und Zweck des § 311b II BGB findet dieser keine Anwendung auf Verpflichtungsverträge, in deren Rahmen Personen einzelne künftige Vermögensgegenstände oder Vermögensbestandteile übertragen. Dies gilt sogar dann, wenn dieser einzelne Vermögensgegenstand das gesamte Vermögen oder nahezu das gesamte Vermögens repräsentiert.



Sinn und Zweck des § 311b II BGB - Die Argumentationsbasis für die Hausarbeit



Bei jeder Norm müssen Sie sich immer fragen, welchem Sinn und Zweck diese dient. Wenn Sie sich diese Frage immer stellen, erarbeiten Sie sich ein hohes rechtswissenschaftliches Verständnis für das Gesetz und seine Interpretation. Dies ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche Abfassung einer Hausarbeit. 

§ 311b II BGB dient dem Schutz der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit natürlicher oder juristischer Personen vor unverhältnismäßigen Beschränkungen und will damit verhindern, dass sich Personen ihrer Vermögensfähigkeit berauben und dadurch jegliche Motivation für eine Erwerbstätigkeit verlieren. 

§ 311b II BGB will damit letzten Endes die Privatautonomie dadurch schützen, dass die Privatautonomie in Form der Vertragsfreiheit eingeschränkt wird. Der Gesetzgeber will mit § 311b II BGB verhindern, dass sich eine Person mittels der Vertragsfreiheit letzten Endes die Vertragsfreiheit nimmt. Denn wer die Vermögensfähigkeit verliert, verliert im Ergebnis seine Geschäftsfähigkeit und damit Rechtsfähigkeit; dies will § 311b II BGB im Interesse einer funktionierenden Wirtschaftsordnung und Rechtsordnung verhindern. Dabei spielt es auch eine Rolle, dass der Verlust der Vermögensfähigkeit letzten Endes zum Verlust der Motivation für eine Erwerbsfähigkeit führen kann.

§ 311b II BGB ist ein Spezialfall eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts und verdrängt in seinem Anwendungsbereich daher § 138 I BGB. 


Prüfung des § 311b II BGB im Aufbau der Hausarbeit


§ 311b II BGB ordnet bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen an, dass der Verpflichtungsvertrag über das künftige Vermögen beziehungsweise eines Bruchteils des Vermögens oder die Belastung mit einem Nießbrauch nichtig ist. § 311b II BGB ist damit eine rechtshindernde Einwendung. Als rechtshindernde Einwendung ist § 311b II BGB von Amts wegen zu berücksichtigen. 

Im Aufbau in der Hausarbeit prüfen Sie § 311b II BGB im Rahmen des üblichen Anspruchsaufbaus in einer Anspruchsprüfung unter dem Prüfungspunkt Anspruch entstanden. Vergegenwärtigen Sie sich in diesem Zusammenhang noch einmal den Aufbau einer Anspruchsprüfung:

  1. Anspruch entstanden; --> § 311b II BGB
  2. Anspruch erloschen;
  3. Anspruch durchsetzbar.


Die Definitionen zu den Tatbestandsmerkmalen des § 311b II BGB in der Hausarbeit


  • Vertrag = Mehrseitiges Rechtsgeschäft, welches durch miteinander korrespondierenden Willenserklärungen der Beteiligten zustande kommt und eine die Beteiligten rechtlich bindende Einigung enthält.
  • Verpflichtungsvertrag = Jegliche Kausalverträge wie beispielsweise Kaufverträge, Tauschverträge oder Schenkungsverträge. Achtung: Keine Verfügungsverträge! Trennungs- und Abstraktionsprinzip beachten!
  • Künftiges Vermögen = Die Gesamtheit aller dem Schuldner zukünftig zustehenden vermögenswerten Gegenstände
  • Bruchteil eines Vermögens = Unbestimmter Teil beziehungsweise Quote des gesamten Vermögens
  • Belastung mit einem Nießbrauch = Nießbrauch im Sinne der §§ 1030 ff. BGB
  • Der eine Teil: Jede natürliche oder juristische Person mit Rechts- und Geschäftsfähigkeit



Hausarbeit schreiben lassen von Jura Ghostwriter zu § 311b II BGB - Fazit



Ein Vertrag über künftiges Vermögen im Sinne des § 311b II BGB ist nichtig. Dies wird mit dem Schutz der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit begründet. Die Person, ob natürliche oder juristische, soll sich nicht ihrer Vermögensfähigkeit begeben und dadurch letzten Endes jegliche Motivation für eine Erwerbstätigkeit verlieren. 

Insoweit erfolgt über § 311b II BGB eine Einschränkung der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit. Dies rechtfertigt sich aber letzten Endes wiederum mit dem Schutz der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit.

Die Jura Ghostwriter achten in der Hausarbeit darauf, § 311b II BGB nur auf Verpflichtungsverträge und nicht auf Verfügungsverträge anzuwenden. Eine analoge Anwendung auf einseitige rechtsgeschäftliche Verpflichtungen wie die Auslobung gemäß §§ 657 ff. BGB lässt sich sehr gut begründen und ein interessantes Thema für die Hausarbeit.

Die Übertragung des künftigen Vermögens beziehungsweise die Bestellung eines Nießbrauchs gemäß §§ 1030 ff. BGB am künftigen Vermögen beziehungsweise eines Bruchteils davon erfolgt im Rahmen des § 311b II BGB "en bloc". Eine Übertragung von Einzelgegenständen wie beispielsweise im Familienrecht gemäß § 1365 BGB unterfällt nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des § 311b II BGB. Dies nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Lehre auch dann nicht, wenn die Einzelgegenstände den Großteil oder so gut wie das gesamte Vermögens ausmachen. 



Prüfungsrelevanz des § 311b II BGB in der Hausarbeit




§ 311b II BGB ist in der Hausarbeit eher als Exotenthema einzustufen. Dennoch gehört die Vorschrift als Teil des Allgemeinen Schuldrechts zum Kernbereich des BGB. Es gilt wie bei allen Exotenthemen: Gerade weil sie exotisch sind, eignen Sie sich für die Hausarbeit besonders gut. Statistisch gesehen kommen Hausarbeiten zu § 311b II BGB nicht oft vor und machen maximal 20 % des Themenspektrums aus. Wer die Vorschrift aber vorher nie studiert hat, wenigstens die hier dargestellten Grundzüge, der wird sich in Jura Klausuren, Jura Hausarbeiten und allgemein Jura Prüfungen mit § 311b II BGB relativ schwer tun. Nach unserer Erfahrung dient § 311b II BGB in der Regel als Einstieg in andere Themenbereiche, vor allem in das Bereicherungsrecht. Dann ist der Vertrag über das künftige Vermögen gemäß § 311b II BGB nichtig, so dass Kondiktionsansprüche zu prüfen sind. 


Hausarbeit schreiben lassen von Jura Ghostwriter zum Vertrag über künftiges Vermögen gemäß § 311b II BGB - Ghostwriting Agentur hilft


Wenn Sie sich zum Thema Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des Vertrages gemäß § 311b II BGB, § 311b BGB Kommentar, § 311b BGB Heilung, § 311b BGB Schema, notarielle Beurkundung BGB, § 311b BGB Nebenabreden, § 311b BGB Erklärung, § 311b BGB, notarielle Beurkundung Kaufvertrag Grundstück, Vertrag über künftiges Vermögen, § 311b II BGB  und anderen Themen zur Sittenwidrigkeit, aus dem Allgemeinen Teil BGB, des Vertragsrechts und anderen rechtlichen Themen eine Hausarbeit schreiben lassen wollen, helfen Ihnen die Ghostwriter Jura gerne weiter. Gerne nennen wir Ihnen als akademische Ghostwriter auch Ghostwriting Preise.




Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir antworten Ihnen umgehend!


- JETZT HAUSARBEIT SCHREIBEN LASSEN - 


16. Mai 2018

Hausarbeit schreiben lassen von Ghostwriter Jura zum wucherähnlichen Geschäft gemäß § 138 I BGB

Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des im Vergleich zu § 138 I BGB speziellen Wuchertatbestandes gemäß § 138 II BGB nicht vor, so kann in der Hausarbeit auf § 138 I BGB als Auffangtatbestand und Generaltatbestand zur Sittenwidrigkeit zurückgegriffen werden.

In der Regel scheitert in der Hausarbeit das Vorliegen eines Wuchertatbestandes gemäß § 138 II BGB an den strengen Tatbestandsvoraussetzungen des subjektiven Wuchertatbestandes oder der Zwangslage. In diesen Fällen ist in der Hausarbeit die Prüfung mit § 138 I BGB fortzusetzen und zu untersuchen, ob ein wucherähnliches Rechtsgeschäft gemäß § 138 I BGB vorliegt.  



Die Hausarbeit zum wucherähnlichen Rechtsgeschäft gemäß § 138 I BGB - Prüfungsschema



  1. Objektiv: Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
  2. Subjekt: Verwerfliche Gesinnung
  3. Prozessual: Vermutung der Sittenwidrigkeit gemäß § 138 I BGB


Das auffällige Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in der Hausarbeit


In den Rechtswissenschaften haben Rechtsprechung und Lehre eine unüberschaubare Vielzahl von Fällen im Kontext des wucherähnlichen Geschäfts abgehandelt. Dementsprechend hat sich in der Rechtsprechung zum wucherähnlichen Rechtsgeschäft eine umfangreiche Kasuistik herausgebildet, die man vollständig nicht erfassen kann. In der Hausarbeit muss der Ghostwriter Jura aber die wichtigsten Kommentare, Urteile und sonstigen juristischen Materialien studieren. 

Zum Tatbestandsmerkmal des auffälligen Missverhältnisses im Rahmen des wucherähnlichen Rechtsgeschäfts können Sie sich in der Hausarbeit an den konkreten Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes orientieren. Insbesondere zum auffälligen Missverhältnis bei Darlehensverträgen hat die Rechtsprechung eine sehr konkrete Rechtsauffassung entwickelt.

Nach der Rechtsprechung sind die Tatbestandsvoraussetzungen des wucherähnlichen Tatbestandes im Sinne des § 138 I BGB dann erfüllt, wenn der Vertragszins den Marktzins beziehungsweise den verkehrsüblichen Zinssatz relativ um 100 % oder absolut um 12 Prozentpunkte überschreitet. 


Das besonders grobe Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in der Hausarbeit


In objektiver Hinsicht macht die Rechtsprechung eine weitere Unterscheidung bezüglich des auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung. So sieht die Rechtsprechung eine Steigerung diesbezüglich in den Fällen, in denen der Vertragszins den marktüblichen Zins um 200 % übersteigt. Diese qualitative Unterscheidung und Verdichtung des wucherähnlichen Tatbestandes hat nicht nur materiell-rechtliche, sondern auch prozessuale Rechtsfolgen bezüglich der Darlegungs- und Beweislast von Tatsachen im Prozess. 


Die subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des wucherähnlichen Tatbestandes gemäß § 138 I BGB in der Hausarbeit


Zur Erfüllung des Sittenwidrigkeitstatbestandes gemäß § 138 I BGB gehören neben den objektiven Tatbestandsvoraussetzungen auch subjektive Tatbestandsvoraussetzungen. Die Rechtsprechung liest insoweit als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des wucherähnlichen Tatbestandes gemäß § 138 I BGB eine verwerfliche Gesinnung des Handelnden hinein. Auch hier gibt es wieder eine Steigerung in Form der besonders verwerflichen Gesinnung.


Die prozessualen Rechtsfolgen im Kontext des wucherähnlichen Tatbestandes in der Hausarbeit


Wer sich im Prozess auf die Sittenwidrigkeit gemäß § 138 I BGB beruft, der muss die zur Sittenwidrigkeit führenden Umstände darlegen und im Bestreitensfalle auch beweisen. 

Im Rahmen der Darlegung der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des wucherähnlichen Tatbestandes besteht dabei immer die Schwierigkeit, subjektive Vorgänge zu beweisen. Letzten Endes kann man niemandem in den Kopf schauen und wissen, was dieser denkt. Damit kann auch der von der Sittenwidrigkeit betroffene Geschäftspartner letzten Endes nur eine verwerfliche oder besonders verwerfliche Gesinnung seines Geschäftspartners behaupten, beweisen kann er sie streng genommen nie. 

Aufgrund dieser Schwierigkeiten geht man im Prozess davon aus, dass sich subjektive Vorgänge durch objektive Sachverhalte darlegen und beweisen lassen. Es wird dabei von dem Vorliegen eines objektiven Sachverhaltes auf das Vorhandensein eines subjektiven Sachverhaltes geschlossen. 

Im Rahmen der verwerflichen Gesinnung des Geschäftspartners hat die Rechtsprechung daher eine prozessuale Vermutungsregel aufgestellt. Liegt objektiv ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, so werden die Tatbestandsvoraussetzungen des subjektiven Tatbestandes des wucherähnlichen Tatbestandes gemäß § 138 I BGB widerleglich vermutet. 

Somit muss nicht derjenige, der sich auf die Sittenwidrigkeit beruft und damit die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gemäß § 138 I BGB geltend macht, die verwerfliche Gesinnung seines Geschäftspartners darlegen und beweisen, sondern umgekehrt der Geschäftspartner selbst kann sich diesbezüglich nur exkulpieren, dass er nicht in verwerflicher Gesinnung bezüglich des objektiven auffälligen Missverhältnisses gehandelt hat. 

Eine prozessuale Verschärfung dieser Darlegungs- und Beweislastregel erfährt der wucherähnliche Tatbestand dann in den Fällen des besonders groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung. Hier werden die subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen bezüglich der verwerflichen Gesinnung gemäß § 138 I sogar unwiderleglich vermutet. 



Hausarbeit schreiben lassen von Jura Ghostwriter zum wucherähnlichen Rechtsgeschäft und Sittenwidrigkeit - Ghostwriting Agentur hilft


Wenn Sie sich zum Thema Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des wucherähnlichen Rechtsgeschäfts gemäß § 138 I BGB, wucherähnliches Rechtsgeschäft Definition, § 138 BGB Prüfungsschema, § 138 BGB Beispiel, § 138 BGB verwerfliche Gesinnung, § 138 BGB Fallgruppen, verwerfliche Gesinnung Definition, § 138 BGB Sittenwidrigkeit, wucherähnliche Geschäfte und auffälliges Missverhältnis, besonders grobes Missverhältnis beim wucherähnlichen Geschäft, widerlegliche Vermutung der verwerflichen Gesinnung, unwiderlegliche Vermutung der verwerflichen Gesinnung  und anderen Themen zur Sittenwidrigkeit, aus dem Allgemeinen Teil BGB, des Vertragsrechts und anderen rechtlichen Themen eine Hausarbeit schreiben lassen wollen, helfen Ihnen die Ghostwriter Jura gerne weiter. Gerne nennen wir Ihnen als akademische Ghostwriter auch Ghostwriting Preise.


Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir antworten Ihnen umgehend!


- JETZT HAUSARBEIT SCHREIBEN LASSEN - 


Erfüllbarkeit - Definition und Erklärung für die Hausarbeit

Die Erfüllbarkeit wird häufig missverstanden. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich diese Erklärung und Definition der Jura Ghostwriter für...