Willenserklärung - Definition
Die Willenserklärung ist ein Tatbestand, der mittels voluntativ gesteuertem Verhalten auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
Beispiel: Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages
Rechtsgeschäft - Definition
Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung und eventuell weiteren Tatbestandsmerkmalen besteht und an den die Rechtsordnung den Eintritt einer gewollten Rechtsfolge knüpft.
Beispiel: Kündigung eines Arbeitsvertrages
Vertrag - Definition
Der Vertrag ist ein Tatbestand, der aus Angebot und Annahme besteht und korrespondierende Rechte und Pflichten der Parteien begründet.
Beispiel: Kaufvertrag gemäß §§ 433 ff. BGB
Rechtsgeschäftsähnliche Handlung - Definition
Eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung und eventuell weiteren Tatbestandsmerkmalen besteht und an den die Rechtsordnung den Eintritt einer gesetzlichen Rechtsfolge knüpft.
Beispiel: Mahnung im Sinne des § 286 BGB
Realakt - Definition
Der Realakt ist ein Tatbestand, im Rahmen dessen eine tatsächliche Handlung den Eintritt einer Rechtsfolge nach sich zieht.
Beispiel: Übergabe gemäß § 929 S. 1 BGB
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