15. Dezember 2018

Meldebehörden

Die Subsumtion im Rahmen einer Hausarbeit zum Verwaltungsrecht, Melderecht und Bundesmeldegesetz beginnt mit den Begriffsbestimmungen und Definitionen. Hier erfährst Du die entscheidende Definition zum Begriff der Meldebehörde.




Meldebehörde - Legaldefinition des Bundesmeldegesetzes (BMG)


Gemäß der Legaldefinition des § 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist eine Meldebehörde die durch das jeweilige Landesrecht dazu bestimmte Behörde.

Weitere Definitionen der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit zum Verwaltungsrecht und andere Rechtsgebiete findest Du hier.

© Jura Ghostwriter - Hausarbeiten im Verwaltungsrecht - Seit 1973

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Vielen Dank für Ihren Kommentar. Aus rechtlichen Gründen müssen wir Ihren Kommentar erst prüfen, bevor wir ihn freischalten dürfen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und werden Ihren Kommentar zeitnah freischalten!

Erfüllbarkeit - Definition und Erklärung für die Hausarbeit

Die Erfüllbarkeit wird häufig missverstanden. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich diese Erklärung und Definition der Jura Ghostwriter für...