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Meldebehörde - Legaldefinition des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Gemäß der Legaldefinition des § 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist eine Meldebehörde die durch das jeweilige Landesrecht dazu bestimmte Behörde.
Weitere Definitionen der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit zum Verwaltungsrecht und andere Rechtsgebiete findest Du hier.
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