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Missbrauch der Vertretungsmacht - Definition
Ein Missbrauch der Vertretungsmacht liegt dann vor, wenn der Vertreter sein rechtliches Dürfen durch ein Überschreiten seiner Befugnisse im Innenverhältnis missachtet, ohne dabei sein rechtliches Können im Rahmen seiner Befugnisse im Außenverhältnis zu überschreiten.
Missbrauch der Vertretungsmacht - Relevantes Beispiel für die Hausarbeit
Einen Missbrauch der Vertretungsmacht gibt es in Hausarbeiten häufig bei Fällen aus dem Handelsrecht. Die Prokura gemäß §§ 48 bis 53 HGB eignet sich besonders gut für Fälle zum Missbrauch der Vertretungsmacht. Denn die Prokura ist gemäß § 50 I HGB im Außenverhältnis unbeschränkbar.
Missbrauch der Vertretungsmacht - Rechtsfolgen
Wegen der Abstraktheit der Vollmacht und der Schutzwürdigkeit des Vertragspartners ist die Verpflichtung aus dem Rechtsgeschäft zwischen Stellvertreter und Vertragspartner des Vertretenen für und gegen den Vertretenen grundsätzlich wirksam, auch wenn der Stellvertreter im Innenverhältnis zum Vollmachtgeber seine Befugnisse im Rahmen des rechtlichen Dürfens unzulässigerweise überschritten hat. Ein solches Fehlverhalten des Vertreters kann dann beispielsweise durch Schadensersatzansprüche gemäß §§ 280 ff. BGB vom Vertretenen sanktioniert und kompensiert werden.
Weitere Begriffserklärungen zur Stellvertretung der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit finden Sie hier.
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