9. Dezember 2018

Absolutes Recht - Definition und Erläuterung für die Hausarbeit

Absolutes Recht und relatives Recht stehen im Gegensatz. Diese grundsätzliche Unterscheidung muss man in der Hausarbeit verstanden haben. Wer es wirklich verstehen will, findet hier die Erklärung.



Absolutes Recht - Definition


Ein absolutes Recht ist ein subjektives Recht, welches gegenüber jedermann wirkt, das jedermann zu beachten hat und welches gegenüber jedermann durchgesetzt werden kann.


Absolutes Recht - Unterschied zum relativen Recht


Relative Rechte wirken nur zwischen bestimmten Personen. Klassische Beispiele finden Sie im Schuldrecht bei den vertraglichen Beziehungen beispielsweise aus Kaufvertrag gemäß §§ 433 bis 479 BGB, Mietvertrag gemäß §§ 535 bis 580a BGB, Dienstvertrag gemäß §§ 611 bis 630 BGB oder auch Werkvertrag gemäß §§ 631 bis 650o BGB. Die Rechte und Pflichten aus diesen schuldrechtlichen Verträgen wirken grundsätzlich nur zwischen den Vertragsparteien, also zwischen Verkäufer und Käufer, Vermieter und Mieter oder auch Besteller und Unternehmer.


Absolutes Recht - Beispiele für die Hausarbeit


Absolute Rechte und Rechtsgüter findet man beispielsweise in § 823 I BGB in Form der Rechtsgüter Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit. Das in § 823 I BGB genannte Eigentum gehört zu den Sachenrechten. Die Sachenrechte zeichnen sich durch das Absolutheitsprinzip aus und sind daher absolute Rechte. Absolute Rechte sind daher neben dem Eigentum auch:


  • Grunddienstbarkeit gemäß §§ 1018 bis 1029 BGB
  • Nießbrauch an Sachen gemäß §§ 1030 bis 1067 BGB
  • Nießbrauch an Rechten gemäß §§ 1068 bis 1084 BGB
  • Nießbrauch an einem Vermögen gemäß §§ 1085 bis 1089 BGB
  • Beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß §§ 1090 - 1093 BGB
  • Vorkaufsrecht gemäß §§ 1094 bis 1104 BGB
  • Reallasten gemäß §§ 1105 bis 1112 BGB
  • Hypothek gemäß §§ 1113 bis 1190 BGB
  • Grundschuld gemäß §§ 1191 bis 1198 BGB
  • Rentenschuld gemäß §§ 1199 bis 1203 BGB
  • Pfandrecht an beweglichen Sachen gemäß §§ 1204 bis 1259 BGB
  • Pfandrecht an Rechten gemäß §§ 1273 bis 1296 BGB


Weitere Definitionen und Erklärungen der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit wie die zum absoluten Recht finden Sie hier.

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