28. Mai 2018

Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est - Übersetzung und Bedeutung für die Hausarbeit

"Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est" bedeutet übersetzt: Arglistig handelt, wer fordert, was sofort zurückgegeben werden muss.

Synonym wird auch die dolo agit-Variante benutzt, die dann folgendermaßen aussieht: "Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est". Die Bedeutung bleibt gleich, da die Worte "facit" und "agit" synonym benutzt werden können.

Abgekürzt wird auch nur der Begriff "dolo agit" - Grundsatz verwendet.


Ghostwriter Jura Background für die Hausarbeit zum "Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est" - Grundsatz


Die "dolo agit" - Regel ist einer der grundlegenden Grundsätze des Rechts. Sie findet ihre dogmatischen Wurzeln im Grundsatz von Treu und Glauben und ist daher im Zivilrecht in § 242 BGB verankert.


Dogmatische Grundlage des "Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est" - Grundsatzes


§ 242 BGB normiert den zivilrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben, der heute rechtsgebietsübergreifend sämtliche Rechtsgebiete durchdringt. Gemäß § 242 BGB hat der Schuldner seine Leistung nach Treu und Glauben zu erbringen. Der Schuldner ist dabei verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dies erfordern.


Einordnung des "Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est" - Grundsatzes in der Hausarbeit


Die "dolo facit" - Einrede ist eine rechtshemmende Einrede. Sie wird daher im Rahmen des Anspruchsaufbaus im Prüfungspunkt "Anspruch durchsetzbar" geprüft, nachdem festgestellt wurde, dass ein Anspruch entstanden und nicht erloschen ist.


Beispiel zum "Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est" - Grundsatz


E ist Erbe des Erblassers V. In seinem Testament hat V von Todes wegen verfügt, dass D als Vermächtnis das Auto des V aus dem Nachlass erhalten soll. Zum Zeitpunkt des Todes des V ist D bereits im Besitz des Autos, das er zu Lebzeiten von V geliehen hatte. Der Erbe E kündigt nun den Leihvertrag mit D und verlangt die Herausgabe des Autos von D. Der Erbe E handelt zwar zunächst berechtigt, da er mit dem Erbfall Eigentümer des Autos wurde und auch den Leihvertrag kündigen durfte. Aufgrund des Vermächtnisses zugunsten des D hat D jedoch einen schuldrechtlichen Anspruch gegen E auf Herausgabe des Autos. D kann E daher die "dolo agit" - Einrede entgegenhalten und im Ergebnis das Auto rechtmäßig behalten. Es wäre schließlich unnötig aufwendig, wenn D zunächst das Auto an E und dann E wiederum an D in Erfüllung des Vermächtnisses herausgeben müsste.




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