Ghostwriter Jura Background für die Hausarbeit zum "Pacta sunt servanda" - Grundsatz
Pacta sunt servanda ist einer der grundlegendsten Prinzipien des Vertragsrechts, wenn nicht DER grundlegendste Grundsatz des Vertragsrechts überhaupt. Zivilrechtlich verankert ist der "Pacta sunt servanda" - Grundsatz in § 241 BGB.
Dogmatische Grundlage des "Pacta sunt servanda" - Grundsatzes
§ 241 BGB normiert die Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Gemäß § 241 I 1 BGB ist der Gläubiger kraft eines Schuldverhältnisses berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Der "Pacta sunt servanda" - Grundsatz ist eng verwandt mit dem Grundsatz der Privatautonomie. Ausdruck des Grundsatzes der Privatautonomie ist der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Im Zuge der Vertragsfreiheit steht es den Parteien frei, ob und wie sie eine vertragliche Bindung eingehen. Entscheiden sich die Parteien aber dazu, einen Vertrag einzugehen, so sind sie hieran gemäß dem "Pacta sunt servanda" - Grundsatz auch gebunden.
Rechtsgebietsübergreifende Geltung des "Pacta sunt servanda" - Grundsatzes
Der "Pacta sunt servanda" - Grundsatz beschwört damit die Vertragstreue der Parteien. Obwohl er ursprünglich dem Privatrecht entstammt, ist der "Pacta sunt servanda" - Grundsatz mittlerweile rechtsgebietsübergreifend anerkannt und gilt damit in allen Rechtsgebieten, in denen auch Verträge möglich sind. So beispielsweise im Öffentlichen Recht im Rahmen des Verwaltungsrechts bei öffentlich-rechtlichen Verträgen oder auch im Völkerrecht im Rahmen internationaler Verträge.
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