Ghostwriter Jura Background für die Hausarbeit zum "Venire contra factum proprium nemini licet" - Grundsatz
Der "Venire contra factum proprium nemini licet" - Grundsatz hat seine gesetzlichen Wurzeln in § 242 BGB. Häufig wird er auch nur in seiner abgekürzten Form als "Venire contra factum proprium" - Grundsatz bezeichnet.
Die dogmatische Grundlage des "Venire contra factum proprium nemini licet" - Grundsatzes in der Hausarbeit
Die gesetzliche Grundlage des § 242 BGB normiert den Grundsatz von Treu und Glauben. Gemäß § 242 BGB hat der Schuldner seine Leistung nach Treu und Glauben zu erbringen. Der Schuldner ist im Rahmen der Leistungserbringung dazu verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dies erfordern.
§ 242 BGB wurde in den Rechtswissenschaften durch Rechtsprechung und Literatur umfangreich interpretiert und konkretisiert. Das Prinzip von Treu und Glauben durchdringt heute nicht nur das BGB und das Privatrecht, sondern die gesamte Rechtsordnung, beispielsweise in Form der Rechtsfigur des Estoppel im Völkerrecht.
Beispiel zum "Venire contra factum proprium nemini licet" - Grundsatz für die Hausarbeit
A schließt mit B einen Kaufvertrag über ein Smartphone zum Preis von 500 EUR. Als B von A die Kaufpreiszahlung verlangt, wendet dieser ein, er habe sich bezüglich des Kaufpreises verhört und gedacht, das Smartphone koste 50 EUR. B ist bereit, dem A das Smartphone für 50 EUR zu überlassen. A beharrt auf der Anfechtung und will den Vertrag nicht gelten lassen.
Hier setzt sich A in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten und ist damit nicht schutzwürdig. Eine Anfechtung ist damit wegen § 242 BGB ausgeschlossen.
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