Ghostwriter Jura Background für die Hausarbeit zur Verstrickung
Die Verstrickung ist strafrechtlich gemäß § 136 I StGB geschützt. Gemäß § 136 I StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Sache, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag genommen ist, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzieht.
Zivilrechtlich begründet die Verstrickung zum Schutz des Gläubigers ein relatives Veräußerungsverbot.
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