30. September 2018

Gestaltungsrecht

Gestaltungsrechte sind immer ein heißes Thema, wenn es darum geht, eine Hausarbeit zu schreiben oder wenn Sie sich ein Muster für eine Hausarbeit schreiben lassen. Die Prädikatshausarbeit startet mit dieser gelungenen Definition der Jura Ghostwriter.

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Gestaltungsrecht - Definition der Ghostwriter Jura für die Hausarbeit und alle anderen Rechtsgutachten


Gestaltungsrechte sind subjektive Rechte einer Person, durch welche mittels einer empfangsbedürftigen Willenserklärung im Rahmen eines einseitigen Rechtsgeschäfts und inter partes die Rechtslage zwischen ihr und einer anderen Person dadurch umgestaltet werden kann, dass Rechte begründet, geändert, inhaltlich näher bestimmt oder aufgehoben werden.


Gestaltungsrecht - Background der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit und andere rechtswissenschaftliche Gutachten


Aufgrund der rechtsgestaltenden Wirkung bei der Ausübung eines Gestaltungsrechts sind die Anforderungen an die Klarheit und Rechtssicherheit hoch. Daher unterliegen Gestaltungsrechte bestimmten Ausschlussfristen. Außerdem sind Gestaltungsrechte grundsätzlich bedingungsfeindlich, befristungsfeindlich und unwiderruflich.


Gestaltungsrecht - Besonderheiten in Hausarbeiten in Form der Gestaltungsklagerechte


In bestimmten Rechtsbereichen sind die Anforderungen an die Gestaltbarkeit der Rechtsverhältnisse nochmals höher. So ist beispielsweise im Familienrecht oder im Gesellschaftsrecht die privatautonome Gestaltungsfreiheit zu Gunsten einer staatlichen judikativen Kontrolle beschränkt. Die Gestaltungsmacht wird hier von der privaten Person auf die staatliche Person des Richters delegiert. Die private Person hat dann anstelle eines Gestaltungsrechts nur noch ein Gestaltungsklagerecht.

Bei Gestaltungsklagerechten erfolgt die Rechtsgestaltung durch die Rechtskraft des Gestaltungsurteils. Dies erhöht die Rechtssicherheit bezüglich der Wirksamkeit der Rechtsgestaltung selbst, weil der Richter eine öffentlch-rechtliche Authoritätsperson mit Staatsgewalt repräsentiert.

Klassische Beispiele für Gestaltungsklagerechte sind die Ehescheidung durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag eines Ehegatten oder auch der Ausschluss eines Gesellschafters einer OHG aus wichtigem Grund gemäß § 140 HGB.

Gestaltungsrechte können sich aus Rechtsgeschäft oder Gesetz ergeben.


Gestaltungsrecht - Beispiele der Ghostwriter Jura für Jura Hausarbeiten und andere rechtswissenschaftliche Gutachten



  • Aufhebung oder Beendigung eines Rechtsverhältnisses durch Anfechtung, Kündigung, Rücktritt und Widerruf
  • Ausübung einer Verlängerungsoption im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses = Änderung eines Rechtsverhältnisses
  • Erklärung der Anfechtung gemäß § 143 I BGB = Aufhebung eines Rechtsverhältnisses
  • Erhebung der Verjährungseinrede gemäß § 214 I BGB = Änderung eines Rechtsverhältnisses
  • Ausübung des Wahlrechts gemäß § 263 BGB = Inhaltsbestimmung bezüglich eines Schuldverhältnisses
  • Erhebung der Einrede des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 273 I BGB = Änderung eines Rechtsverhältnisses
  • Ausübung des Bestimmungsrechts gemäß § 315 BGB = Inhaltsbestimmung bezüglich eines Schuldverhältnisses
  • Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 320 I BGB = Änderung eines Rechtsverhältnisses
  • Erklärung des Rücktritts gemäß § 349 BGB = Beendigung eines Rechtsverhältnisses
  • Erklärung der Aufrechnung gemäß § 388 S. 1 BGB = Aufhebung der Forderung
  • Ausübung des Wiederkaufrechts gemäß § 456 BGB = Begründung eines Rechtsverhältnisses
  • Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 464 BGB = Begründung eines Rechtsverhältnisses
  • Widerruf der Schenkung gemäß § 531 I BGB = Aufhebung eines Rechtsverhältnisses
  • Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 2034 BGB = Begründung eines Rechtsverhältnisses



Gestaltungsrecht - Fall der Jura Ghostwriter für das plastische Verständnis in Hausarbeiten und anderen rechtswissenschaftlichen Gutachten


A verkauft B ein Smartphone für 100 EUR. A hatte den B beim Abschluss des Kaufvertrages arglistig getäuscht. Daraus resultiert für B ein Anfechtungsrecht gemäß § 123 I BGB. B kann nun mittels empfangsbedürftiger Willenserklärung in Form der Anfechtungserklärung gemäß § 143 I, II BGB gegenüber dem A als Verkäufer und Anfechtungsgegner seine Willenserklärung zum Abschluss des Kaufvertrages und damit den Kaufvertrag selbst anfechten.

Diese Anfechtung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und Gestaltungsrecht. Mit Erklärung der Anfechtung und dem Zugang der Anfechtungserklärung bei A wird der Kaufvertrag endgültig aufgelöst und gilt gemäß § 142 I BGB als von Anfang an, also ex tunc, unwirksam.

Die Auflösung des Vertrages mittels empfangsbedürftiger Anfechtungserklärung wirkt rechtsgestaltend inter partes dahingehend, dass der Kaufvertrag zwischen A und B aufgehoben wird.

Die Anfechtung ist ein klassisches Beispiel eines Gestaltungsrechts.

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