29. September 2018

Inhaltsfreiheit

Die Inhaltsfreiheit als wichtiger Teil der privatautonomen Vertragsfreiheit ist in Jura Hausarbeiten ein Dauerbrenner. Mit dieser Definition der Jura Ghostwriter glänzen Sie in jeder juristischen Hausarbeit und anderen rechtswissenschaftlichen Gutachten.




Inhaltsfreiheit - Definition für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten


Die Inhaltsfreiheit ist Teil der privatautonomen Vertragsfreiheit und gewährt den Parteien eines Vertrages die grundsätzlich unbeschränkte Wahlmöglichkeit bezüglich der vertraglichen Regelungen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen ausnahmsweise bestimmte vertragliche Vereinbarungen ausschließen.


Inhaltsfreiheit - Background für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten


Die Inhaltsfreiheit basiert auf dem Grundgedanken, dass die Parteien eines privatrechtlichen Vertrages auf Augenhöhe miteinander die Vertragsbestandteile aushandeln. Ist diese Augenhöhe nicht gegeben, weil einer der Parteien eine rechtliche, wirtschaftliche oder intellektuelle Machtstellung inne hat, so greift das Gesetz zur Korrektur dieses Verhandlungsungleichgewichts ein.

Eine solche Asymmetrie im Vertragsbereich sieht der Gesetzgeber typischerweise im Besonderen Teil des Schuldrechts im Arbeitsrecht, Mietrecht und Reisevertragsrecht.

Aus dem Bereich des Allgemeinen Teils des Schuldrechts dienen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch § 242 BGB zur Korrektur.

Ganz allgemein zielt das auch das gesamte Verbraucherschutzrecht auf eine solche Wiederherstellung der Augenhöhe.

Im Allgemeinen Teil des BGB dienen die Generalklauseln der §§ 134, 138 BGB dem Ziel der Sicherstellung der Vertragsparität. Die Ratio Legis der §§ 134, 138 BGB dient aber nicht nur dem Schutz der Parteien, sondern auch je nach Einzelfall dem Schutz Dritter sowie der Allgemeinheit.

Ein Beispiel für einen spezialgesetzlichen Schutz der Allgemeininteressen an einem freien Wettbewerb existiert im Rahmen der Verbote wettbewerbsbeschränkender Verträge im deutschen und europäischen Kartellrecht gemäß Art. 101 AEUV und § 1 GWB.


Ghostwriter Jura Tipp - Achtung:

Die Inhaltsfreiheit bezieht sich nur auf die schuldrechtlichen Verträge. Dingliche Verfügungsverträge unterliegen dem numerus clausus des Sachenrechts, der die Inhaltsfreiheit grundsätzlich ausschließt.


Inhaltsfreiheit - Beispiel für die plastische Vorstellung in der Jura Hausarbeit und anderen rechtswissenschaftlichen Gutachten


A schließt mit B einen Kaufvertrag über ein Smartphone zum Preis von 100 EUR.

A und B sind hier frei in der Festlegung des zu schließenden Vertragstyps, des Vertragsgegenstandes sowie des Preises für die Leistung. Sie können im Rahmen der Inhaltsfreiheit außerdem weitere Vertragsinhalte wie Lieferzeit, Lieferort oder auch Ratenzahlung vereinbaren.

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