29. März 2018

Rechtsgeschäft Definition

Rechtsgeschäft BGB Definition


Ein Rechtsgeschäft im Sinne des BGB ist ein zivilrechtlicher Tatbestand, der mindestens aus einer Willenserklärung und eventuell noch weiteren Tatbestandsmerkmalen besteht und an den die Rechtsordnung eine gewollte Rechtsfolge knüpft. 


Rechtsgeschäft Beispiel



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