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Handlungsfähigkeit - Definition der Ghostwriter Jura für die Hausarbeit und andere Jura Gutachten
Handlungsfähigkeit im juristischen Kontext beschreibt die menschliche Kompetenz zur Vornahme rechtlich relevanter Verhaltensweisen, für die die Person dann auch die juristische Verantwortung trägt.
Handlungsfähigkeit - Background für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten
Die Handlungsfähigkeit ist ein sehr weiter Begriff. Die Dogmatik hat daher Untergruppen der Handlungsfähigkeit entwickelt. So gehören zur Handlungsfähigkeit die Geschäftsfähigkeit und die Deliktsfähigkeit.
Die Handlungsfähigkeit ist von der Rechtsfähigkeit streng zu unterscheiden. Jede natürliche Person ist rechtsfähig. Aber nicht jede natürliche Person ist auch handlungsfähig. So sind Säuglinge oder Geisteskranke beispielsweise weder geschäftsfähig noch deliktsfähig.
Handlungsfähigkeit - Beispiel der Jura Ghostwriter für die plastische Vorstellung in Jura Hausarbeiten und anderen Rechtsgutachten
Der fünfjährige M kauft im Laden des L ein Bonbon. Weil ihm das Bonbon nicht schmeckt, schmeißt er die Fensterscheibe des Ladens ein.
M ist als lebende natürliche Person rechtsfähig. Aufgrund seines Alters ist er jedoch gemäß § 104 Nr. 1 BGB geschäftsunfähig. Daher ist der zwischen M und L geschlossene Kaufvertrag über das Bonbon unwirksam.
M ist aufgrund seines Alters auch nicht deliktsfähig, vgl. § 828 I BGB. Daher kann er für die Zerstörung der Fensterscheibe rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.
M ist nicht handlungsfähig im juristischen Sinne.
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