Bedingung - Definition für die Jura Hausarbeit und das rechtswissenschaftliche Gutachten
Eine Bedingung bezeichnet ein zukünftiges und ungewisses Ereignis, von dem die Wirkungen eines Rechtsgeschäfts abhängig gemacht werden.
Bedingung - Gesetzliche Grundlage für die juristische Hausarbeit und andere rechtswissenschaftliche Untersuchungen
Die Bedingung ist in § 158 BGB geregelt. § 158 BGB normiert die aufschiebende und die auflösende Bedingung.
Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt gemäß § 158 I BGB die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein. Die aufschiebende Bedingung wird auch als Suspensivbedingung bezeichnet.
Wird ein Rechtsgeschäft unter einer auflösenden Bedingung vorgenommen, so endigt gemäß § 158 II BGB mit dem Eintritt der Bedingung die Wirkung des Rechtsgeschäfts. Ab diesem Zeitpunkt tritt dann der frühere Rechtszustand wieder ein. Die auflösende Bedingung wird auch als Resolutivbedingung bezeichnet.
Bedingung - Arten der Bedingungen in der Jura Hausarbeit und anderen juristischen Gutachten
Erfasst werden von der Bedingung im Sinne des § 158 BGB die Zufallsbedingung, die Potestativbedingung sowie die Wollensbedingung.
Eine Zufallsbedingung zeichnet sich dadurch aus, dass das zukünftige und ungewisse Ereignis von den Parteien nicht beeinflusst werden kann.
Für eine Potestativbedingung ist es kennzeichnend, dass der Eintritt des zukünftigen ungewissen Ereignisses vom Verhalten einer der Beteiligten abhängig ist.
Für eine Wollensbedingung ist es charakteristisch, dass der Eintritt des zukünftigen ungewissen Ereignisses von einer entsprechenden Willensäußerung einer der Beteiligten abhängt.
Bedingung - Beispiel für die juristische Hausarbeit und das juristische Gutachten allgemein
Klassischer Fall einer Bedingung ist die Kaufpreiszahlung im Rahmen eines Eigentumsvorbehaltes, vgl. § 449 BGB. Hier wird der Eigentumserwerb des Käufers von der Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises abhängig gemacht.
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