23. April 2019

Drittschadensliquidation - Definition und Erklärung für die Hausarbeit

Die Drittschadensliquidation ist ein äußerst hausarbeitsrelevanter Begriff des Schuldrechts. Wie die Drittschadensliquidation definiert wird und was damit grundsätzlich gemeint ist, erfahren Sie hier im Schnelldurchlauf bei Jura Ghostwriter.


Drittschadensliquidation - Um was geht es


In Schuldverhältnissen gilt der Relatitivätsgrundsatz. Dieser besagt, dass Rechte und Pflichten jeweils nur zwischen den Parteien und Personen des Schuldverhältnisses bestehen können. Dritte, die weder Schuldner noch Gläubiger eines Schuldverhältnisses sind, können daher grundsätzlich keine Rechte aus einem Schuldverhältnis herleiten. Wie bei jedem Grundsatz gibt es aber auch hier Ausnahmen.

Vornehmlich beim

- Vertrag zugunsten Dritter gemäß §§ 328 bis 335 BGB,
- Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gemäß §§ 133, 157, 242 BGB sowie der
- Drittschadensliquidation

werden jedoch aus Wertungs- und Schutzgesichtspunkten Ausnahmen vom Relativitätsgrundsatz normiert.

Im Falle der Drittschadensliquidation kommt es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Risikoverlagerungen zu Konstellationen, in denen ein Dritter ausnahmsweise schutzwürdig ist und mittelbar aus einem vertraglichen Anspruch profitieren kann. Da es sich bei einer solchen Konstellation um einen Ausnahmefall handelt und eine extensive Ausweitung der Durchbrechung des Relativitätsgrundsatzes unterbleiben muss, haben sich anerkannte Fallgruppen der Drittschadensliquidation herausgebildet:

- Obligatorische Gefahrentlastung bei Vermächtnis gemäß § 2174 BGB, beim Werkvertrag gemäß § 644 BGB oder dem Versendungskauf gemäß § 447 BGB;

- Obhutsfälle,

- Mittelbare Stellvertretung,

- Treuhandverhältnisse und

- Vertragliche Vereinbarungen gemäß §§ 133, 157, 242 BGB.


Drittschadensliquidation - Gesetzliche Grundlage


Es gibt keine direkte gesetzliche Normierung der Drittschadensliquidation. Als Billigkeitsrecht muss man ihre gesetzlichen Wurzeln daher letzten Endes im Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verankern.

§ 242 BGB normiert die Leistung des Schuldners nach Treu und Glauben. Hiernach ist der Schuldner gemäß § 242 BGB dazu verpflichtet, seine Leistungspflicht so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dies erfordern.


Drittschadensliquidation  - Definition


Die Drittschadensliquidation bezeichnet ein anerkanntes Rechtsinstitut, kraft dessen der Inhaber eines Schadensersatzanspruchs berechtigt ist, den Schaden eines Dritten geltend zu machen, indem der Schaden des Dritten zum Anspruch des Gläubigers gezogen wird.


Drittschadensliquidation - Prüfungsschema


1. Anspruchsinhaber hat keinen Schaden;
2. Geschädigter hat keinen Anspruch;
3. Zufällige Schadensverlagerung


Drittschadensliquidation - Beispiel


V und K schließen einen Kaufvertrag über ein Smartphone zum Preis von 500 EUR. Das Smartphone soll per Versendung im Sinne des § 447 BGB zum Käufer gebracht werden. V übergibt das Smartphone dem Transporteur, bei dem das Smartphone infolge Fahrlässigkeit beschädigt wird.

Dieses Beispiel entstammt der Fallgruppe der obligatorischen Gefahrentlastung und ist wie folgt zu lösen:

1. Anspruchsinhaber hat keinen Schaden

V hat zwar als Eigentümer des Smartphone rein rechtlich einen vertraglichen Schadensersatzanspruch gegen den Transportunternehmer, aber rein rechnerisch wirtschaftlich wegen der Gefahrverlagerung durch § 447 BGB keinen Schaden.


2. Geschädigter hat keinen Anspruch, aber Schaden

Der geschädigte Käufer hat gegen den Transportunternehmer keinen vertraglichen Anspruch, aber wegen der Gefahrentlastung gemäß § 447 BGB einen Schaden, da er trotz fehlender Übereignung und Übergabe im Zuge des Versendungskaufs die Preisgefahr trägt und damit den Preis an V auch ohne Lieferung des Smartphone bezahlen muss.

3. Zufällige Schadensverlagerung

Die zufällige Schadensverlagerung ergibt sich aus dem Versendungskauf gemäß § 447 BGB, indem die Preisgefahr von V auf K übergeht und der K letzten Endes unverschuldet auf dem Schaden sitzen bleibt.

Eine ausführliche Erklärung zur Drittschadensliquidation bei der obligatorischen Gefahrentlastung und eine ausführliche Lösung eines vergleichbaren Falles erhalten Sie hier.

Weitere Definitionen und Erklärungen der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit zum Schuldrecht AT wie die zur Drittschadensliquidation finden Sie hier.

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