25. September 2018

Gesamtvollmacht

Gesamtvollmacht - Definition für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten


Die Gesamtvollmacht ist eine rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht, in deren Rahmen mehrere Stellvertreter den Vertretenen nur gemeinsam wirksam vertreten können und dürfen.


Gesamtvollmacht - Gesetzliche Grundlage für Jura Hausarbeiten und andere Rechtsgutachten


Für die Gesamtvollmacht existiert keine spezielle Regelung im Gesetz. Daher stützt sich die Gesamtvollmacht auf die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zur Vollmachtserteilung gemäß §§ 166 ff. BGB. Das gesetzliche Vorbild für die Gesamtvollmacht bildet aber das Rechtsinstitut der gesetzlichen Gesamtvertretung.

So sind beispielsweise die Eltern gesetzliche Gesamtvertreter ihres Kindes gemäß § 1629 I 2 BGB. Der Vorstand einer Aktiengesellschaft vertritt die Aktiengesellschaft gemäß § 78 II AktG in Gesamtvertretung. Die Gesamtvertretung gilt auch für die Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 35 II 1 GmbH oder die Gesellschafter und Geschäftsführer einer GbR gemäß §§ 709, 714 BGB.


Gesamtvollmacht - Beispiel für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten


Ein klassisches Beispiel der Gesamtvollmacht ist in § 48 HGB geregelt. § 48 HGB normiert die Erteilung der Prokura. Die Erteilung der Prokura kann gemäß § 48 II HGB an mehrere Personen in Form einer Gesamtprokura gemeinschaftlich erfolgen. Mit dieser Realisierung des Vier-Augen-Prinzips im Stellvertretungsrecht wird eine erhöhte Absicherung zu Gunsten des Vertretenen erreicht.

Bei der Gesamtvollmacht ist es grundsätzlich möglich und erlaubt, dass nur ein Gesamtvertreter aktiv im Rechtsverkehr auftritt. Der Gesamtvertreter kann diesbezüglich mit Einwilligung im Sinne des § 183 BGB oder aber mit Genehmigung im Sinne des § 184 BGB der anderen Gesamtvertreter handeln.

Im Rahmen der Passivvertretung ist gemäß § 164 III BGB jeder Gesamtvertreter zur Entgegennahme von Willenserklärungen alleine berechtigt.

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