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DSGVO - Gegenstand und Ziele für die Hausarbeit
Die DSGVO schützt natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die DSGVO schützt weiterhin auch den freien Verkehr mit personenbezogenen Daten.
Die DSGVO schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen im Bereich des Datenschutzes. Die DSGVO gewährleistet das Recht einer jeden natürlichen Person auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten.
In der Europäischen Union darf der freie Verkehr personenbezogener Daten zum Schutz der natürlichen Person bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.
DSGVO - Gesetzliche Grundlage für die Hausarbeit
Der Blick ins Gesetz erleichtert in der Hausarbeit die Rechtsfindung. Daher müssen Sie bei der Abfassung einer Hausarbeit immer primär die gesetzliche Regelung im Auge haben.
Regelungsgegenstand und Ziele der DSGVO sind in Artikel 1 DSGVO normiert.
Gemäß Art. 1 Abs. 1 DSGVO enthält die Datenschutzgrundverordnung Vorschriften zum Schutze natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr dieser personenbezogenen Daten.
Gemäß Art. 1 Abs. 2 DSGVO schützt die Datenschutzgrundverordnung die Grundrechte und die Grundfreiheiten der natürlichen Person. Insbesondere garantiert die DSGVO jeder natürlichen Person das Recht auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten.
Gemäß Art. 1 Abs. 3 DSGVO darf der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Europäischen Union aus Gründen des Schutzes der natürlichen Personen bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.
Weitere Jura Definitionen und Erklärungen der Jura Ghostwriter zum Datenschutzrecht und anderen Rechtsgebieten finden Sie hier.
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