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DSVGO - Grundsätzliches für die Hausarbeit und andere Rechtsgutachten
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung, abgekürzt DSGVO, im Englischen GDPR = General Data Protection Regulation, wurde am 25.05.2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wirksam.
Die DSGVO wurde bereits im April 2016 vom EU-Parlament bestätigt und trat am 25.05.2016 in Kraft. Danach galt für zwei Jahre eine Übergangsfrist zur Umstellung für die betroffenen Personenkreise. Ab 25.05.2018 können bei Nichteinhaltung der Vorgaben der DSGVO Bußgelder verhängt werden.
DSGVO - Dogmatische Einordnung für die Hausarbeit und andere juristische Gutachten
Die DSGVO ist keine Richtlinie der Europäischen Union, sondern eine Verordnung. Die Verordnung gilt als europäisches Gesetz. Die DSGVO gilt daher unmittelbar und ohne Umsetzungsakt in allen Mitgliedstaaten.
Eine nationale Abweichung ist nur in sehr engen Grenzen möglich. Rechtstechnisch werden diese durch die sogenannten Öffnungsklauseln ermöglicht. Durch diese Öffnungsklauseln können in einzelnen Bereichen abweichende und ergänzende nationale Regelungen im Bereich des Datenschutzrechts und der DSGVO normiert werden.
Für Deutschland finden sich solche Regelungen vornehmlich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie in den entsprechenden Landesdatenschutzgesetzen, z. B. dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Baden-Württemberg.
DSGVO - Ratio legis für die Hausarbeit und andere rechtswissenschaftliche Gutachten
Das Ziel der DSGVO besteht in der Harmonisierung und Angleichung datenschutzrechtlicher Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten. Damit soll erreicht werden, dass das Schutzniveau bezüglich personenbezogener Daten in der gesamten EU einheitlich gewährleistet wird.
Ein weiterer Schutzzweck der DSGVO besteht darin, den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU zu normieren und zu gewährleisten. Dieser Schutzzweck dient den wirtschaftlichen Interessen innerhalb der EU im Zusammenhang und Umgang mit personenbezogenen Daten.
Ebenfalls vom Schutzzweck der DSGVO umfasst ist die Berücksichtigung neuer Technologien im Datenschutz. Damit wird der Umgang mit personenbezogenen Daten dem entsprechenden technischen Fortschritt angepasst.
Schutzzweck und Reflex der DSGVO ist ein erhöhter Schutz der einzelnen Internetnutzer. Deren personenbezogene Daten werden umfangreicher geschützt. Dies führt insgesamt zu einer Verstärkung der Rechte der Internetnutzer bezüglich personenbezogener Daten.
Weitere Jura Definitionen und Erklärungen der Jura Ghostwriter zu wichtigen Rechtsbegriffen finden Sie hier.
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