9. Oktober 2018

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten unterliegen seit dem 25.05.2018 dem verstärkten Schutz der DSGVO. In Hausarbeiten und anderen Rechtsgutachten müssen Sie diese Definition der Jura Ghostwriter kennen. Wenn Sie eine Hausarbeit zum Datenschutz schreiben oder sich zur DSGVO von Ghostwriter Jura eine mustergültige Vorlage für eine Hausarbeit schreiben lassen, können Sie sich auf die Expertise der Jura Ghostwriter im Datenschutz, zur DSGVO bzw. GDPR, dem BDSG sowie den LDSG verlassen.




Personenbezogene Daten - Definition für die Hausarbeit


Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, welche sich auf eine identifizierte oder zumindest identifizierbare natürliche Person beziehen.


Personenbezogene Daten - Background für die Hausarbeit


Identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen werden in der DSGVO auch als betroffene Personen bezeichnet, vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO.

Als identifizierbar wird dabei gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO jede natürliche Person angesehen, welche sowohl direkt als auch indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kenn-Nummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren spezifischen Merkmalen identifiziert werden kann, welche Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Personenbezogene Daten sind damit sind auch pseudonymisierte Daten. Nur in denjenigen Fällen, in denen Daten und Informationen gänzlich anonymisiert sind und eine Zurückführbarkeit auf eine konkrete natürliche Person unmöglich ist, können Daten als nicht personenbezogene Daten klassifiziert werden.

Da es gänzlich anonymisierte Daten quasi nur in wenigen Ausnahmefällen gibt und insbesondere im Internet niemand anonym unterwegs ist, ist grundsätzlich bei allen Daten einer natürlichen Person auch von personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO auszugehen.

Technische Maßnahmen im Internet basieren in der Regel auf der Verwendung von IP-Adressen. Dies gilt auch für Cookies. Cookies und IP-Adressen gehören aufgrund der eindeutigen Klarstellung durch die DSGVO zu den personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO.


Personenbezogene Daten - Beispiele für die Hausarbeit


Personenbezogene Daten sind beispielsweise:

  • Name einer natürlichen Person
  • Anschrift der natürlichen Person
  • Telefonnummer der natürlichen Person
  • Faxnummer der natürlichen Person
  • E-Mail Adresse der natürlichen Person
  • Geburtsdatum
  • Standortdaten
  • Kontodaten
  • Nutzungsverhalten im Internet (Cookies)
  • IP-Adresse

Weitere Jura Definitionen der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit, die Klausur und andere Rechtsgutachten finden Sie hier.

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