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Datenverarbeitung - Definition für die Hausarbeit
Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist gemäß Artikel 4 Nr. 2 DSGVO jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie
- das Erheben,
- das Erfassen,
- die Organisation,
- das Ordnen,
- die Speicherung,
- die Anpassung,
- die Veränderung,
- das Auslesen,
- das Abfragen,
- die Verwendung,
- die Offenlegung durch Übermittlung,
- die Offenlegung durch Verbreitung,
- die Offenlegung durch jede andere Form der Bereitstellung,
- den Abgleich,
- die Verknüpfung,
- die Einschränkung,
- das Löschen oder
- die Vernichtung von personenbezogenen Daten.
Datenverarbeitung - Beispiele für die Hausarbeit
Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO erfolgt beispielsweise typischerweise beim Betrieb von Websites.
Verwenden Websites Kommentarfunktionen, so werden in der Regel Name, E-Mail Adresse, IP-Adresse und Zeitstempel der User geloggt. Diese Vorgänge sind Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO.
Können sich User auf einer Website registrieren, so werden auch hier in der Regel Name, E-Mail Adresse, IP-Adresse und Zeitstempel der User geloggt. Diese Vorgänge sind Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO.
Werden auf Websites Kontaktformulare für die Kontaktaufnahme verwendet, so werden auch hier Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 2 verarbeitet.
Eine Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO findet auch beim Einsatz von Analyse-Tools, Tracking-Tools oder auch Plugins statt.
Weitere Jura Definitionen für die Hausarbeit finden Sie bei Jura Ghostwriter hier.
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