Befristung - Definition für die Jura Hausarbeit und das rechtswissenschaftliche Gutachten
Eine Befristung bezeichnet ein zukünftiges und gewiss eintretendes Ereignis, von dem die Wirkungen eines Rechtsgeschäfts abhängig gemacht werden. Ein synonymer Begriff zur Befristung ist der der Zeitbestimmung.
Befristung - Gesetzliche Grundlage für die juristische Hausarbeit und andere rechtswissenschaftliche Untersuchungen
Die Befristung ist in § 163 BGB geregelt. § 163 BGB normiert die Zeitbestimmung. Ist für die Wirkung eines Rechtsgeschäfts bei dessen Vornahme ein Anfangs- oder ein Endtermin bestimmt worden, so finden gemäß § 163 BGB im ersteren Falle die für die aufschiebende, im letzteren Falle die für die auflösende Bedingung geltenden Vorschriften der §§ 157, 160, 161 BGB entsprechende Anwendung.
Befristung - Arten der Befristung in der Jura Hausarbeit und anderen juristischen Gutachten
Eine Befristung kann für die Wirkung eines Rechtsgeschäfts bei dessen Vornahme einen Anfangstermin oder auch einen Endtermin bestimmen. Das Vorliegen einer Befristung zeichnet sich dadurch aus, dass der Eintritt des künftigen Ereignisses sicher ist. Dabei ist es irrelevant, ob der Zeitpunkt des Eintritts dieses gewissen Ereignisses bekannt ist oder vorhergesagt werden kann.
Wird ein Rechtsgeschäft durch einen Anfangstermin befristet, so werden die Wirkungen dieses Rechtsgeschäfts an den Eintritt eines zukünftigen und gewissen Ereignisses geknüpft.
Wird ein Rechtsgeschäft durch einen Endtermin befristet, so entfallen die Wirkungen des Rechtsgeschäfts mit Eintritt dieses zukünftigen gewissen Ereignisses.
Befristung - Beispiele für die juristische Hausarbeit und andere rechtswissenschaftliche Begutachtungen
Klassische Fälle der Befristung finden sich im Arbeitsrecht. Schließen Arbeitgeber A und Arbeitnehmer B am 21.08.2018 einen Arbeitsvertrag, der auf den 31.12.2018 endet, so liegt eine Befristung im Sinne des § 163 BGB vor. Die Parteien haben im Rahmen einer Zeitbestimmung einen Endtermin gesetzt, dessen Eintritt sicher ist und mit dessen Eintritt die Wirkungen des Rechtsgeschäfts in Form des Arbeitsvertrages enden.
Dass Befristungen kein exotisches Rechtsthema sind, sieht man auch anhand deren alltäglicher Bedeutung beispielsweise im Mietrecht. Vermietet V dem M zum 01.09.2018 eine Wohnung, so ist für das Wirksamwerden des Mietvertrages ein Anfangstermin gesetzt, dessen Eintritt sicher ist.
Auch wenn V dem M eine Wohnung auf Lebenszeit vermietet, handelt es sich um eine Befristung. Der Eintritt des Endtermins in Form des Todes des M ist gewiss. Entsprechend der obigen Ausführungen spielt es dabei keine Rolle, dass der Zeitpunkt des Todes des M nicht bekannt ist und auch nicht bestimmt werden kann. Für das Vorliegen einer Befristung genügt die Tatsache, dass der Tod des M sicher ist.
Eine mietvertragliche Befristung stellt es ebenfalls dar, wenn der Mietzins laut Mietvertrag jeweils zum 1. eines Monats entsteht. Hierbei handelt es sich um eine durch einen Anfangstermin bestimmte Befristung.
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