15. August 2018

Auflösende Bedingung

Auflösende Bedingung - Definition für die Hausarbeit und andere Jura Gutachten


Eine auflösende Bedingung ist ein in der Zukunft liegendes und ungewisses Ereignis, dessen Wirkungen im Rechtsverkehr mit Eintritt der Bedingung beendet werden.


Auflösende Bedingung - Gesetzliche Grundlage als Fundament für die Hausarbeit und andere rechtswissenschaftliche Untersuchungen


Die auflösende Bedingung ist in § 158 II BGB gesetzlich geregelt. § 158 BGB normiert die aufschiebende und die auflösende Bedingung.

Wird ein Rechtsgeschäft unter einer auflösenden Bedingung vorgenommen, so endet gemäß § 158 II BGB mit dem Eintritt der Bedingung die Wirkung des Rechtsgeschäfts. Ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung tritt dann der frühere Rechtszustand wieder ein.

Weitere Prädikatsdefinitionen für Hausarbeiten, Bachelorarbeiten und jede andere Form rechtswissenschaftlicher Begutachtung finden Sie hier.

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