16. August 2018

Aufschiebende Bedingung

Aufschiebende Bedingung - Definition für die Hausarbeit und andere Jura Gutachten


Eine aufschiebende Bedingung ist ein in der Zukunft liegendes und ungewisses Ereignis, dessen Wirkungen im Rechtsverkehr mit Eintritt der Bedingung eintreten.


Aufschiebende Bedingung - Gesetzliche Grundlage als Fundament für die Hausarbeit und andere rechtswissenschaftliche Gutachten


Die aufschiebende Bedingung ist in § 158 I BGB gesetzlich geregelt. 158 BGB normiert die aufschiebende und die auflösende Bedingung.

Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung gemäß § 158 I BGB mit dem Eintritt der Bedingung ein.

Weitere Prädikatsdefinitionen für Bachelorarbeiten, Masterarbeiten und jede andere Form eines Jura Gutachtens finden Sie hier.

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