Willenserklärung BGB Definition
Eine Willenserklärung ist ein voluntativ gesteuertes Verhalten, welches auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist.Willenserklärung Beispiele
- Anfechtungserklärung gemäß § 143 BGB
- Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß § 145 BGB
Willenserklärung Arten
- Empfangsbedürftige Willenserklärungen, z. B. Anfechtungserklärung
- Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung, z. B. Testament
Willenserklärung Abgrenzung zum Rechtsgeschäft
Häufiger Fehler ist die Gleichsetzung von Willenserklärung und Rechtsgeschäft.
Das Rechtsgeschäft besteht aus mindestens einer Willenserklärung und eventuell weiteren Tatbestandsmerkmalen und führt eine gewollte Rechtsfolge herbei.
Die Willenserklärung aber ist zunächst nur auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet. Wenn die Willenserklärung auch zusätzlich die gewollte Rechtsfolge ohne Weiteres herbeiführt, dann fallen Willenserklärung und Rechtsgeschäft zusammen.
Dennoch sind beide Rechtsinstitute beziehungsweise Rechtsgebilde streng voneinander zu unterscheiden. Genauigkeit im Detail kennzeichnet den Prädikats-Juristen.
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