3. September 2018

Einzelvollmacht

Einzelvollmacht - Definition für die Jura Hausarbeit und andere Jura Gutachten


Eine Einzelvollmacht ist eine Vollmacht, die bei Bevollmächtigung mehrerer Personen einem bestimmten Stellvertreter Einzelvertretungsmacht einräumt, so dass diese Person trotz mehrerer Bevollmächtigter alleinvertretungsberechtigt ist.


Einzelvollmacht - Background für die juristische Hausarbeit und das juristische Gutachten


Eine Vollmacht kann als Einzelvollmacht nur einer bestimmten Person erteilt werden. Diese Person ist dann alleine für und gegen den Vertretenen handlungsbefugt und vertretungsberechtigt. Eine Einzelvollmacht kann aber auch mehreren Personen erteilt werden. Dann kann jeder Stellvertreter selbständig für und gegen den Vertretenen rechtsgeschäftlich handeln.

Die Einzelvollmacht steht im Gegensatz zur Gesamtvollmacht, bei welcher mehrere Stellvertreter nur gemeinsam für und gegen den Vertretenen rechtsgeschäftlich wirksam handeln können. Klassisches Beispiel für eine Gesamtvollmacht ist die Gesamtprokura gemäß § 48 II HGB.

Eine Prokura (lat. procura = Sorge für; pro = für, cura = Sorge) kann gemäß § 48 I HGB nur von dem Inhaber eines Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Stellvertreter und nur mittels ausdrücklicher Willenserklärung erteilt werden (keine konkludente Erteilung möglich!).

Die Erteilung der Prokura kann an mehrere Personen gemeinschaftlich erfolgen. Man spricht insoweit von einer Gesamtprokura. Die Gesamtprokura dient im Handels- und Rechtsverkehr der Sicherung des Vier-Augen-Prinzips.


Einzelvollmacht - Beispiel für die rechtswissenschaftliche Hausarbeit und das rechtswissenschaftliche Gutachten


A betreibt ein Handelsgewerbe und beschäftigt die drei Geschäftsführer B, C und D.

A erteilt B und C Gesamtvollmachten. Aufgrund dessen sind B und C Gesamtvertreter mit Gesamtvertretungsmacht und können den A rechtsgeschäftlich nur gemeinsam vertreten.

A erteilt D Einzelvollmacht. A hat damit Einzelvertretungsmacht und ist alleinvertretungsberechtigt. D kann damit im Unterschied zu B und C den A alleine rechtsgeschäftlich wirksam vertreten und den A somit alleine wirksam berechtigten und verpflichten.

Wichtig: Alleinvertretungsberechtigt heißt nicht, dass nur D den A wirksam rechtsgeschäftlich vertreten kann. Auch B und C können den A wirksam rechtsgeschäftlich vertreten, allerdings nur als Gesamtvertreter.

Weitere Prädikats-Definitionen der Ghostwriter Jura für Jura Hausarbeiten und andere Jura Gutachten finden Sie hier.

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