Erklärungsbewusstsein - Definition für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten
Das Erklärungsbewusstsein ist Teil des subjektiven Tatbestandes einer Willenserklärung und liegt immer dann vor, wenn der Erklärende oder Handelnde weiß, dass sein Verhalten rechtlich beziehungsweise rechtsgeschäftlich erheblich ist.
Erklärungsbewusstsein - Gesetzliche Grundlage für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten
Das Erklärungsbewusstsein ist Teil der Willenserklärung und damit Teil der Rechtsgeschäftslehre gemäß §§ 104 ff. BGB. Es existiert aber keine Norm, die sich explizit mit dem Erklärungsbewusstsein auseinandersetzt. Vielmehr wird das Erklärungsbewusstsein als Teil des subjektiven Tatbestandes einer Willenserklärung von Gesetzgeber, Rechtsprechung und Lehre dogmatisch vorausgesetzt.
Synonym werden auch die Begriffe Rechtsbindungswille, Erklärungswille und abstrakter Rechtsfolgewillen verwendet. Dies ist aber dogmatisch falsch, da Wissen und Wollen zwei unterschiedliche juristische Ebenen bezeichnen.
Wissen bezeichnet die intellektuelle und Wollen die voluntative Ebene. Eine Person, die etwas weiß, muss dies nicht unbedingt wollen. Sehr klar wird das beispielsweise bei den Vorsatzformen.
Handelt eine Person mit Absicht, so will sie auf der voluntativen Ebene einen rechtsgeschäftlichen Erfolg unbedingt herbeiführen und weiß auf der intellektuellen Ebene, dass diese Erfolgsherbeiführung auch möglich ist.
Handelt eine Person mit direktem Vorsatz, so weiß sie intellektuell um die Gewissheit der Herbeiführung des rechtlichen Erfolges, der ihr aber auf der Wollensebene egal oder sogar unerwünscht sein kann.
Beim Eventualvorsatz hält der Handelnde die Erfolgsherbeiführung auf der Wissensseite für möglich und findet sich auf der Wollensebene damit ab, indem er die Erfolgsherbeiführung billigend in Kauf nimmt.
Die Ghostwriter Jura achten auf Genauigkeit im Detail. Trainieren Sie dies, indem Sie nicht Wissen mit Wollen gleichsetzen. So trennen Sie die Spreu vom Weizen. Dies zeichnet den Prädikats-Juristen aus.
Achtung: Vermeiden Sie die Verwendung des Begriffes des Rechtsbindungswillens, wenn Sie das Erklärungsbewusstsein meinen. Der Rechtsbindungswille ist Teil des objektiven Tatbestandes einer Willenserklärung und darf nicht mit dem Erklärungsbewusstsein im subjektiven Tatbestand der Willenserklärung gleichgesetzt oder verwechselt werden.
Erklärungsbewusstsein - Beispiel für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten
Der klassische Fall als Beispiel eines fehlenden Erklärungsbewusstseins ist der von Hermann Isay kreierte akademische Fall einer Trierer Weinversteigerung.
Sachverhalt
A besucht in Trier eine Weinversteigerung, ist aber mit den Sitten und Gebräuchen einer Versteigerung nicht vertraut und weiß daher nicht, wie eine solche Versteigerung abläuft. Als er seinen Freund B sieht, hebt er die Hand zum Gruße. Der Auktionator interpretiert dieses Verhalten des A als Abgabe eines Gebotes im Sinne des § 156 BGB und erteilt ihm den Zuschlag gemäß § 156 BGB. Der Auktionator hält den Vertrag für gemäß § 156 S. 1 BGB geschlossen und verlangt Abnahme und Zahlung gemäß § 433 II BGB. A verweigert die Bezahlung mit dem Argument, er habe lediglich seinen Freund B grüßen, aber keinen Kaufvertrag über Wein abschließen wollen.
Lösung
A wollte mit seinem Handheben lediglich eine gesellschaftliche Begrüßungsgeste ausdrücken und keinen Kaufvertrag über den Wein abschließen. Weil er mit den Gepflogenheiten einer Versteigerung nicht vertraut war, wusste er nicht, dass sein Handheben im Verkehrskreis einer Versteigerung gemäß §§ 133, 157 BGB als Abgabe eines Gebotes interpretiert wird. Er wusste damit auch nicht, dass er rechtlich relevant beziehungsweise rechtsgeschäftlich relevant handelt. Ihm fehlte das Erklärungsbewusstsein.
Eine weitergehende Frage, die an dieser Stelle nicht mehr zu diskutieren ist, beschäftigt sich mit der Rechtsfolge des fehlenden Erklärungsbewusstseins. Hierzu existiert ein Streit mit verschiedenen Lösungsansätzen. Vertiefende Ausführungen diesbezüglich finden Sie hier.
Ein wichtiges Urteil des BGH zum fehlenden Erklärungsbewusstsein finden Sie hier.
Weitere Jura Definitionen der Jura Ghostwriter für die prädikative Subsumtion in Jura Hausarbeiten und anderen Rechtsgutachten finden Sie hier.
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