Prüfungsreihenfolge - Um was geht es
Im Anspruchsaufbau lautet die klassische 4-W-Frage, „Wer“ von „Wem“ „Was“ „Woraus“ verlangen kann. Hinter diesen "Goldenen Vier" stecken folgende Fragen:
- Wer = Gläubiger
- Wem = Schuldner
- Was = Rechtsfolge
- Woraus = Anspruchsgrundlage.
Auf der Suche und der Prüfung der richtigen Anspruchsgrundlage müssen Sie in der Hausarbeit eine sinnvolle Prüfungsreihenfolge einhalten. Logisches Denken führt zu einem logischen Aufbau und umgekehrt führt ein logischer Aufbau zu logischem Denken und einer logischen Lösung.
Prüfungsreihenfolge - Sie starten mit den vertraglichen Ansprüchen
Beginnen Sie mit den vertraglichen Ansprüchen. Hierbei gibt es die Erfüllungsansprüche, die auch Primäransprüche genannt werden. Ist der Primärleistungsanspruch gestört, so prüfen Sie Sekundäransprüche wie beispielsweise Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz.
Die vertraglichen Ansprüche sind vorrangig, da sie entsprechend dem Grundsatz der Privatautonomie grundsätzlich am besten dem Willen der Parteien entsprechen. Zudem haben die vertraglichen Ansprüche Einfluss auf die weiteren Anspruchsgrundlagen.
So werden beispielsweise bei Vorliegen eines Vertrages Ansprüche aus GoA gemäß §§ 677 bis 687 BGB ausgeschlossen, da der Geschäftsführer bei Vorliegen eines wirksamen Vertrages nicht ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung handelt.
Sachenrechtlich kann ein wirksamer Vertrag ein Recht zum Besitz im Sinne der §§ 985 ff. BGB darstellen, so dass Ansprüche aus EBV ausgeschlossen sind.
Ebenso kann der Vertrag bereicherungsrechtliche Ansprüche aus §§ 812 bis 822 BGB ausschließen, da der Vertrag einen Rechtsgrund im Sinne des Bereicherungsrechts darstellt.
Und last but not least werden auch die Ansprüche aus Deliktsrecht gemäß §§ 823 bis 853 BGB durch den Vertrag grundsätzlich ausgeschlossen, da der Vertrag einen Rechtfertigungsgrund begründet.
Beachten Sie in diesem Kontext auch, dass die speziellen Verjährungsfristen und Haftungsmaßstäbe des Vertragsrechts auf die deliktischen Ansprüche Einfluss nehmen können.
Prüfungsreihenfolge - Sie prüfen weiter mit den vertragsähnlichen Ansprüchen
Nach den vertraglichen Ansprüchen prüfen Sie die vertragsähnlichen Anspruchsgrundlagen wie die GoA gemäß §§ 677 bis 687 BGB und die Ansprüche aus culpa in contrahendo gemäß § 311 II BGB.
Die berechtigte GoA stellt ein Recht zum Besitz im Sinne der §§ 985 ff. BGB dar, ist ein Rechtsgrund im Sinne der §§ 812 ff. BGB und bildet einen Rechtfertigungsgrund im Sinne der §§ 823 ff. BGB.
Prüfungsreihenfolge - Es geht weiter mit den dinglichen Ansprüchen
Die dinglichen Ansprüche können Auswirkungen auf das Bereicherungsrecht und das Deliktsrecht haben. Insbesondere die Privilegierung des unberechtigten redlichen Besitzers gemäß § 993 I HS 2 BGB ist zu beachten. Dadurch werden bereicherungsrechtliche und deliktische Ansprüche grundsätzlich ausgeschlossen.
Prüfungsreihenfolge - Nach den dinglichen Ansprüchen kommen Bereicherungsrecht und Deliktsrecht
Die Ansprüche aus §§ 812 ff. BGB und §§ 823 ff. BGB kommen sich nicht gegenseitig in die Quere. Es spielt daher grundsätzlich keine Rolle, ob sie in der Hausarbeit zuerst die Ansprüche aus Bereicherungsrecht oder Deliktsrecht prüfen. Formal steht das Bereicherungsrecht vor dem Deliktsrecht, weshalb dies ein Kriterium zur Vorgabe der Prüfungsreihenfolge sein kann; zwingend ist es nicht.
Prüfen Sie bei jeder Anspruchsgrundlage zunächst zumindest gedanklich deren Anwendbarkeit. Anspruchskonkurrenzen sind in Hausarbeiten typisch. Prüfen Sie aber auch nur diejenigen Anspruchsgrundlagen, die die Lösung der Hausarbeit auch wirklich vorantreiben.
Die Trennung des Wesentlichen vom Unwesentlichen und die richtige Schwerpunktbildung zeichnen den Prädikats-Juristen aus!
Weitere Fragen zum Wissenstraining der Jura Ghostwriter für Ihre Hausarbeit zum BGB AT und Zivilrecht finden Sie hier.
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