29. März 2019

Prüfungsschema für den Nacherfüllungsanspruch gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 I BGB

In der Hausarbeit zum Gewährleistungsrecht im Kaufrecht musst Du das Prüfungsschema zum Nacherfüllungsanspruch gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 I BGB beherrschen. Dieses Prüfungsschema der Jura Ghostwriter zeigt Dir, wie Du den Nacherfüllungsanspruch systematisch erfolgreich prüfst.


Gesetzliche Grundlage des Nacherfüllungsanspruchs

Gesetzliche Grundlage des Prüfungsschemas zum Nacherfüllungsanspruch im Kaufrecht sind die §§ 437 Nr. 1, 439 I BGB. § 437 BGB normiert die Rechte des Käufers bei Mängeln. Ist die Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer gemäß § 437 Nr. 1 BGB vom Verkäufer nach § 439 Nr. 1 BGB Nacherfüllung verlangen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 439 Nr. 1 BGB erfüllt sind und rechtsgeschäftlich oder gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist.

Gesetzliche Grundlage des § 439 I BGB

§ 439 BGB normiert die Nacherfüllung. Gemäß § 439 I BGB kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache vom Verkäufer verlangen.

Prüfungsschema zum Nacherfüllungsanspruch gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 I BGB


I. Tatbestandsvoraussetzungen

       1. Wirksamer Kaufvertrag zwischen
            Käufer und Verkäufer über eine
            Kaufsache zum Preis von X gemäß § 433 BGB
       2. Sachmangel gemäß § 434 BGB bei Gefahrübergang
           gemäß §§ 446, 447 BGB
       3. Rechtsmangel gemäß § 435 BGB bei Erwerb


II. Kein Ausschluss der Gewährleistung

       1. Durch Rechtsgeschäft
       2. Durch Gesetz


III. Rechtsfolge

           1. Wahlrecht des Käufers im Rahmen

                der Nacherfüllung gemäß § 439 I BGB
a. Nacherfüllung durch Beseitigung
                    des Mangels durch Nachbesserung
                    oder Mangelbeseitigung
b. Lieferung einer mangelfreien Sache
                    durch Nachlieferung oder Ersatzlieferung.

           2. Inhalt des Nacherfüllungsanspruchs

a. Festlegung des Anspruchsumfangs
b. Bestimmung des Nacherfüllungsortes
c. Bestimmung des Nacherfüllungszeitpunktes
d. Kostentragung der Nacherfüllung

           3. Ausschluss der Nacherfüllung

a. Wegen Unmöglichkeit gemäß § 275 I BGB
b. Wegen Unzumutbarkeit gemäß § 439 III 1 BGB
c. Wegen Unzumutbarkeit gemäß § 275 II, III BGB

IV. Verjährung des Nacherfüllungsanspruchs gemäß 438 BGB


Weitere Prüfungsschemata der Jura Ghostwriter für Deine Hausarbeit zum Kaufrecht wie das zum Nacherfüllungsanspruch gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 I BGB findest Du hier.

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