Beschaffenheit iSd § 434 BGB - Definition
Unter den Begriff der Beschaffenheit fallen physische Eigenschaften der Kaufsache genauso wie rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen der Kaufsache zur Umwelt, sofern diese nach der Verkehrsanschauung des jeweiligen Verkehrskreises für den Wert oder die Brauchbarkeit der Sache bedeutsam sind und ihren Grund in der Kaufsache selbst haben. Aufgrund der Weite des Beschaffenheitsbegriffes hat der Gesetzgeber bewusst auf eine Legaldefinition verzichtet.Beschaffenheit iSd § 434 BGB - Beispiele
- Unverbaubarer Blick auf das Meer bei Immobilien
- Schimmelfreiheit einer Wohnung
- Unfallfreiheit eines Autos
- Gesundheit eines Hundes
- Echtheit eines Gemäldes
- Mieterträge eines Grundstücks
- Ertragsfähigkeit eines Unternehmens
Weitere Fragen zum Wissenstraining der Jura Ghostwriter aus dem Bereich des Schuldrechts BT1 und dem Kaufrecht finden Sie hier.
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