15. März 2019

Abschlussfreiheit - Definition für die Hausarbeit

Die Abschlussfreiheit ist ein wichtiger Begriff für Hausarbeiten im Allgemeinen Schuldrecht. Diese Definition der Jura Ghostwriter zur Abschlussfreiheit leistet Dir in der Hausarbeit im Schuldrecht AT wertvolle Dienste.

ABSCHLUSSFREIHEIT


Die Abschlussfreiheit als Begriff des Allgemeinen Schuldrechts gemäß §§ 241 bis 432 BGB bezeichnet die rechtliche Entscheidungsfreiheit und Entscheidungsmöglichkeit einer Person, ob und mit wem sie einen Vertrag abschließen (positive Abschlussfreiheit) oder auch nicht abschließen (negative Abschlussfreiheit) will. 

Weitere Definitionen der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit im Allgemeinen Schuldrecht findest Du hier.

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