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Abkömmlinge - Definition der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit
Abkömmlinge - Gesetzliche Grundlage für die Hausarbeit
Die Abkömmlinge sind in § 1589 BGB gesetzlich geregelt. § 1589 BGB normiert die Verwandtschaft.
Verwandtschaft in gerader Linie
Beispiele: Eltern-Kinder, Großeltern-Enkel
Verwandtschaft in der Seitenlinie
Natürliche Personen, die nicht in gerader Linie miteinander verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind gemäß § 1589 I 2 BGB in der Seitenlinie verwandt.
Beispiele: Geschwister, Nichten, Neffen, Tanten, Onkel
Grad der Verwandtschaft
Beispiele:
- Eltern-Kind = 1. Grad;
- Großeltern-Enkel = 2. Grad (Eltern (1), Großeltern (2));
- Geschwister = 2. Grad (Eltern (1), Geschwister (2));
- Urgroßeltern-Urenkel = 3. Grad (Eltern (1), Großeltern (2), Urgroßeltern (3)); Cousins/Cousinen = 4. Grad (Eltern (1), Großeltern (2), Tante/Onkel (3), Cousin/Cousine (4))
Weitere Definitionen der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit finden Sie hier.
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