7. November 2018

Abgabe einer Willenserklärung - Definition für die Hausarbeit

Die Abgabe einer Willenserklärung ist die willentliche Entäußerung der Willenserklärung in den Rechtsverkehr.



Abgabe einer Willenserklärung - Gesetzliche Grundlage für die Hausarbeit


Die Abgabe einer Willenserklärung hat keinen direkten gesetzlichen Anknüpfungspunkt. Es existiert daher auch keine Legaldefinition für die Abgabe einer Willenserklärung. Die oben genannte Definition der Jura Ghostwriter orientiert sich dabei an sinnvollen Kriterien der Dogmatik. Dabei spielen das Gesetz, die Rechtsprechung und die Lehre eine wichtige Rolle.

Die Abgabe einer Willenserklärung wird aber an vielen Stellen des Gesetzes erwähnt. Insoweit ist § 130 BGB ein wichtiger gesetzlicher Anknüpfungspunkt für das Tatbestandsmerkmal der Abgabe einer Willenserklärung.

Wenn Sie eine Hausarbeit zur Abgabe schreiben oder sich vom Jura Ghostwriter eine Hausarbeit zur Abgabe schreiben lassen, sind Sie mit dieser Definition der Jura Ghostwriter zum Tatbestandsmerkmal der „Abgabe“ in der Hausarbeit oder in jedem anderen Rechtsgutachten auf der sicheren Seite.

Weitere Definitionen der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit finden Sie hier.

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