8. November 2018

Annahme einer Willenserklärung - Definition für die Hausarbeit

Die Annahme einer Willenserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, mittels derer der Angebotsempfänger seine uneingeschränkte Zustimmung zu einem Angebot erteilt und damit den Vertragsschluss herbeiführt.



Annahme einer Willenserklärung - Gesetzliche Grundlage für die Hausarbeit


Die Annahme einer Willenserklärung hat keinen direkten gesetzlichen Anknüpfungspunkt. Es existiert daher auch keine Legaldefinition für die Annahme einer Willenserklärung. Die oben genannte Definition der Jura Ghostwriter orientiert sich daher an sinnvollen Kriterien der Dogmatik. Dabei spielen das Gesetz, die Rechtsprechung und die Lehre eine wichtige Rolle.

Die Annahme einer Willenserklärung wird aber an vielen Stellen des Gesetzes erwähnt. Folgende Vorschriften sind dabei hinsichtlich der Annahme einer Willenserklärung besonders relevant:

  • Erlöschen eines Angebotes gemäß § 146 BGB bei Verweigerung und verspäteter Annahme;
  • Beachtung der Frist zur Annahme eines Angebotes gemäß § 147 BGB;
  • Einhaltung der vom Anbietenden gesetzten Annahmefrist gemäß § 148 BGB;
  • Rechtsfolgen einer verspätet zugegangenen Annahmeerklärung gemäß § 149 BGB;
  • Rechtsfolgen einer verspäteten oder abändernden Annahme gemäß § 150 BGB;
  • Rechtsfolgen der Annahme ohne eine Erklärung gegenüber dem Anbietenden gemäß § 151 BGB;
  • Rechtsfolgen bei notarieller Beurkundung der Annahme gemäß § 152 BGB sowie
  • Rechtsfolgen bezüglich einer Annahme bei Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Anbietenden gemäß § 153 BGB.

Wenn Sie eine Hausarbeit zur Annahme schreiben oder sich vom Jura Ghostwriter eine Hausarbeit zur Annahme schreiben lassen, sind Sie mit dieser Definition der Jura Ghostwriter zum Tatbestandsmerkmal der „Annahme“ in der Hausarbeit oder in jedem anderen Rechtsgutachten auf der sicheren Seite.

Weitere Definitionen der Jura Ghostwriter für die Hausarbeit finden Sie hier.

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