15. September 2018

Fernabsatzvertrag

Fernabsatzvertrag - Definition für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten


Ein Fernabsatzvertrag ist grundsätzlich jeder Vertrag, bei dem ein Unternehmer oder eine im Namen oder im Auftrag des Unternehmers handelnde Person und ein Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden. 


Fernabsatzvertrag - Gesetzliche Grundlage für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten


Gesetzliche Grundlage für Fernabsatzverträge ist § 312c BGB. § 312c BGB normiert die Definition der Begriffe „Fernabsatzverträge“ und „Fernkommunikationsmittel“.

Fernabsatzverträge sind gemäß § 312c I 1 BGB alle diejenigen Verträge, bei denen ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden. 

Ein Fernabsatzvertrag liegt gemäß § 312c I 2 BGB nur ausnahmsweise dann nicht vor, wenn der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems erfolgt.

Fernkommunikationsmittel im Sinne des BGB sind gemäß § 312c II BGB alle Kommunikationsmittel, welche zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages verwendet werden können, ohne dass die Parteien des Vertrages gleichzeitig körperlich anwesend sind. Dazu gehören beispielsweise Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS, Rundfunk und Telemedien.

Ghostwriter Jura Tipp: Die Aufzählung in § 312c II BGB ist nicht abschließend enumerativ, sondern nur beispielhaft. Auch der gute alte klassische Bote kann daher ein Fernkommunikationsmittel sein!


Fernabsatzvertrag - Beispielfall für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten


Sachverhalt


Jura Student A bestellt bei Amazon ein Lehrbuch zum Schuldrecht über die Amazon Website. Der Kaufvertrag wird online über das Internet und E-Mail abgeschlossen.

Ist dieser Kaufvertrag ein Fernabsatzvertrag?


Lösung


Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen sowie den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden.

Fernkommunikationsmittel im Sinne eines Fernabsatzvertrages sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages eingesetzt werden können, ohne dass die Parteien des Vertrages gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie beispielsweise über E-Mails und Telemedien, also das Internet.

Der Kaufvertrag zwischen dem Jura Studenten A und Amazon ist ein Vertrag zwischen Amazon als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und dem Jura Studenten als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für den Vertragsschluss verwendeten Amazon und der Jura Student die Website als Telemedium sowie E-Mails. Damit wurde der Vertrag unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen.

Der Kaufvertrag ist damit ein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c I BGB.

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