12. September 2018

Error in persona

Error in persona - Definition für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten


Error in persona (error = Irrtum, persona = Person) ist eine besondere Form des Inhaltsirrtums, bei welchem der Erklärende im objektiven Tatbestand seiner Willenserklärung nach außen von einer anderen Person als Geschäftspartner ausgeht, als er im subjektiven Tatbestand im Rahmen seines Geschäftswillens subjektiv erklären will und der Erklärende dadurch einem Identitätsirrtum über die Person unterliegt.


Error in persona - Gesetzliche Grundlage für die Hausarbeit und andere Rechtsgutachten


Für den error in persona existiert keine eigenständige gesetzliche Regelung. Er ist jedoch eine besondere Form des Inhaltsirrtums gemäß § 119 I Alt. 1 BGB und findet damit in § 119 BGB einen gesetzlichen Anknüpfungspunkt. § 119 BGB normiert die Anfechtbarkeit einer Willenserklärung wegen Irrtums.

Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Willenserklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann diese Willenserklärung gemäß § 119 I BGB anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er diese Willenserklärung bei Kenntnis der wahren Sachlage und bei verständiger Würdigung des Sachverhaltes nicht abgegeben haben würde.


Error in persona - Beispiel aus dem Alltag für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten



Sachverhalt


A sucht einen Rechtsanwalt im Vertragsrecht. Er schaut in das Telefonbuch und findet unter dem Namen Volk zwei Spezialisten zum Vertragsrecht, Dietmar Volk und Axel Volk. A will bei Axel Volk anrufen, verrutscht aber in der Zeile und ruft unbewusst in der Kanzlei bei Dietmar Volk an. Er vereinbart mit der Kanzlei einen verbindlichen und kostenpflichtigen Termin zur Erstberatung.


Lösung


A erklärt im objektiven Tatbestand zum Abschluss des Beratungsvertrages gemäß §§ 133, 157 BGB, dass er ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Dietmar Volk wünscht. Subjektiv geht er im Rahmen seines Geschäftswillens aber davon aus, er vereinbare ein Beratungsgespräch mit Axel Volk. A irrt damit über die Identität seines Geschäftspartners.

Dieser Identitätsirrtum in Form des error in persona ist ein Unterfall des Inhaltsirrtums gemäß § 119 I Alt. 1 BGB. Beim Inhaltsirrtum im Rahmen des error in persona setzt der Erklärende einen Erklärungstatbestand, den er auch setzen will. Der Erklärende irrt aber über die objektive Bedeutung seiner Willenserklärung.

Weitere Jura Definitionen der Ghostwriter Jura für die prädikative Subsumtionsarbeit in Jura Hausarbeiten und anderen Rechtsgutachten finden Sie hier.

© Jura Ghostwriter - Rechtsgutachten, Webtexte, Lektorate, Korrektorate &  andere Rechtstexte -  Seit 1973 mit Prädikat

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Vielen Dank für Ihren Kommentar. Aus rechtlichen Gründen müssen wir Ihren Kommentar erst prüfen, bevor wir ihn freischalten dürfen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und werden Ihren Kommentar zeitnah freischalten!

Erfüllbarkeit - Definition und Erklärung für die Hausarbeit

Die Erfüllbarkeit wird häufig missverstanden. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich diese Erklärung und Definition der Jura Ghostwriter für...