7. September 2018

Erfüllungsinteresse

Erfüllungsinteresse - Definition für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten


Das positive Interesse ist dasjenige Interesse, das der Gläubiger an der ordnungsgemäßen Erfüllung der primären Leistungspflicht durch den Schuldner hat und bezeichnet den vom Schuldner durch eine Geldzahlung zu leistenden Ausgleich zwischen der tatsächlichen Vermögenslage und der günstigeren Vermögenslage, die bei ordnungsgemäßer Erfüllung durch den Schuldner bestünde.


Erfüllungsinteresse - Gesetzliche Grundlage für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten


Das Erfüllungsinteresse, das auch als positives Interesse bezeichnet wird, ist in § 249 BGB gesetzlich verankert.

§ 249 BGB normiert die Art und den Umfang des Schadensersatzes.

Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat gemäß § 249 I BGB denjenigen Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Schadensersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

In dieser gesetzlichen Formulierung steckt das Erfüllungsinteresse, welches durch eine hypothetische Betrachtung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage festgestellt wird.


Erfüllungsinteresse - Beispiel für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten


A verkauft B ein gebrauchtes Smartphone für 100 EUR. Das Smartphone hat einen Wert von 200 EUR. Zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages und der Erfüllung des Kaufvertrages wird das Smartphone durch A verschuldet zerstört.

Das Erfüllungsinteresse des B beträgt 100 EUR. Es ist die Differenz aus dem Preis des Smartphones in Höhe von 100 EUR und dem Wert, der dem Vermögen des B bei ordnungsgemäßer durch A zugeflossen wäre, also einem Smartphone im Wert von 200 EUR. B hätte 100 EUR bezahlt und ein Smartphone im Wert von 200 EUR erhalten. Die Differenz aus Wert und Preis bezeichnet sein Erfüllungsinteresse.

Weitere Prädikats-Definitionen der Ghostwriter Jura für die erfolgreiche Hausarbeit und andere Rechtsgutachten finden Sie hier.

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