Empfangsbote - Definition für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten
Empfangsbote ist eine natürliche Person, die auf der Seite des Empfängers von Willenserklärungen zur Entgegennahme der Willenserklärungen eingesetzt wird oder aufgrund Gesetzes oder der Verkehrsanschauung als geeignet und bestimmt anzusehen ist, Willenserklärungen entgegen zu nehmen und damit als lebender Briefkasten fungiert.
Empfangsbote - Gesetzliche Grundlage für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten
Es existiert keine direkte gesetzliche Vorschrift für den Empfangsboten. Da der Empfangsbote aber im Gegensatz zum Stellvertreter nur eine fremde Willenserklärung entgegennimmt und weiterleitet und es dabei um den Zugang einer Willenserklärung geht, sind die § 164 BGB und § 130 BGB mittelbare Anknüpfungspunkte.
Der Stellvertreter bildet eine eigene Willenserklärung, der Bote überbringt nur eine fremde Willenserklärung.
Beim Stellvertreter liegt der Zugang einer Willenserklärung beim Adressaten dann vor, wenn der Zugang beim Stellvertreter vorliegt.
Beim Empfangsboten liegt der Zugang einer Willenserklärung wie bei einem Briefkasten dann vor, wenn die Willenserklärung dem Empfangsboten übermittelt wurde und mit der Weiterleitung an den Adressaten unter Zugrundelegung verkehrsüblicher Verhältnisse gerechnet werden kann.
Empfangsbote - Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch schriftliche Kündigung
Ein Klassiker zum Thema Empfangsbote ist der Dauerbrenner "Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag" im Rahmen einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch schriftliche Kündigung.
Damit eine Kündigung wirksam wird, muss sie auch dem Arbeitnehmer zugehen. Lässt der Arbeitgeber die schriftliche Kündigung dem Arbeitnehmer per Boten übermitteln und wird diese Kündigung des Arbeitsverhältnisses als empfangsbedürftige Willenserklärung der Ehefrau des Arbeitnehmers übergeben, so liegt der Zugang der schriftlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses dann vor, wenn mit der Weiterleitung durch die Ehefrau gerechnet werden kann. Die Ehefrau ist nach der Verkehrssitte Empfangsbotin von Rechts wegen.
Empfangsbote - Beispiele für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten
Unabhängig von einer rechtsgeschäftlichen Bestellung zum Empfangsboten kommen aufgrund gesetzlicher Anordnung und der Verkehrssitte folgende Personen als Empfangsboten in Betracht:
- Eheleute;
- Angehörige in Wohngemeinschaften;
- Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft;
- Mitmieter einer Wohngemeinschaft;
- Hauptmieter im Verhältnis zum Untermieter;
- Vermieter im Verhältnis zum Mieter im selben Haus.
Wichtiger Merksatz: Und ist das Kindlein noch so klein, so kann es doch schon Bote sein! Im Gegensatz zum Stellvertreter kann der Empfangsbote daher sogar geschäftsunfähig sein.
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