Dissens - Definition für die Jura Hausarbeit und andere Jura Gutachten
Ein Dissens liegt vor, wenn die Willenserklärungen der Beteiligten im Rahmen eines Rechtsgeschäfts weder objektiv noch subjektiv übereinstimmen und damit ein Konsens im Sinne korrespondierender Willenserklärungen nicht festgestellt werden kann.
Dissens - Grundsätzliche Dissens-Arten in juristischer Hausarbeit und anderen juristischen Gutachten
Man unterscheidet den Totaldissens, den offenen Dissens und den versteckten Dissens.
Der Totaldissens bezeichnet den Fall, dass sich die Parteien über wesentliche Vertragspunkte (essentialia negotii) nicht geeinigt haben.
Beim offenen Dissens liegt ein offener Einigungsmangel bezüglich vertraglicher Nebenpunkte (accidentalia negotii) vor. Mit "offen" ist gemeint, dass sich die Parteien der fehlenden Einigung bewusst sind.
Beim versteckten Dissens wissen die Parteien nicht, dass sie sich über einen vertraglichen Nebenpunkt nicht geeinigt haben.
Dissens - Gesetzliche Grundlage für die rechtswissenschaftliche Hausarbeit und andere rechtswissenschaftliche Gutachten
Der offene und der versteckte Dissens sind in §§ 154, 155 BGB geregelt.
§ 154 BGB normiert den offenen Dissens. Solange sich die Parteien nicht über alle Punkte eines Vertrages geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer der Parteien eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist der Vertrag gemäß § 154 I 1 BGB im Zweifel nicht geschlossen. Dabei ist gemäß § 154 I 2 BGB eine Vereinbarung über einzelne Punkte selbst dann nicht bindend, wenn bereits eine Aufzeichnung (Punktation) stattgefunden hat.
§ 155 BGB normiert den versteckten Dissens. Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Vertragspunkt, über den sie eine Vereinbarung treffen wollten, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt gemäß § 155 BGB dennoch das Vereinbarte, wenn anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag auch ohne eine Einigung über diesen Punkt geschlossen hätten.
Dissens - Beispiele für die Jura Hausarbeit und andere Jura Gutachten
Beispiel zum Totaldissens
A will B ein Smartphone verkaufen. B nimmt das Angebot an. Über den Kaufpreis wurde nie gesprochen.
Der Kaufpreis gehört aber zu den essentialia negotii eines Kaufvertrages. Kann durch Auslegung kein Kaufpreis ermittelt werden, liegt ein Totaldissens vor. Die Mindest-Tatbestandsvoraussetzungen eines Kaufvertrages sind nicht erfüllt. Der Kaufvertrag ist damit nicht geschlossen.
Beispiel zum offenen Dissens
A verkauft B ein Smartphone für 100 EUR. Über den Liefertermin will man noch eine Einigung erzielen, weil B sofortige Lieferung wünscht, während A erst in zwei Wochen liefern will. Tatsächlich wird über die Lieferung als vertraglichem Nebenpunkt keine Einigung erzielt, was auch beiden Parteien bewusst ist.
Ergibt die Auslegung keinen eindeutigen Liefertermin, so ist der Kaufvertrag aufgrund der Zweifel am Liefertermin gemäß § 154 I 1 BGB nicht geschlossen.
Beispiel zum versteckten Dissens
A verkauft B ein Smartphone für 100 EUR. Über die Möglichkeit einer Ratenzahlung wollten die Parteien noch sprechen, hatten das aber beide zunächst wieder vergessen. A liefert B das Smartphone und beide sehen den Vertrag als geschlossen an. Plötzlich erinnert sich B an das Thema der Ratenzahlung.
Trotz des versteckten Einigungsmangels bezüglich der Ratenzahlung als vertraglichem Nebenpunkt gilt der Vertrag gemäß der Auslegungsregel des § 155 BGB im Zweifel als geschlossen, wenn die Auslegung ergibt, dass der Kaufvertrag auch ohne die Regelung der Frage der Ratenzahlung geschlossen worden wäre.
Da beide Parteien die Frage der Ratenzahlung zwar zunächst noch erörtern wollten, dann aber wieder vergaßen und zunächst den Vertrag als geschlossen ansahen, spricht viel dafür, dass A und B auch ohne die Klärung der Ratenzahlungsfrage den Vertrag geschlossen hätten. Denn so wichtig kann dieser vertragliche Nebenpunkt nicht gewesen sein, wenn ihn die Parteien wieder vergessen haben. Insbesondere das Vergessen des B, zu dessen Gunsten die Ratenzahlung erfolgt wäre, indiziert die Irrelevanz dieser Nebenfrage. Daran sollte der Vertrag wohl nicht scheitern.
Weitere Prädikats-Definitionen und ihre Erklärungen durch die Ghostwriter Jura für die prädikative rechtswissenschaftliche Hausarbeit und andere juristische Gutachten finden Sie hier.
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