25. August 2018

Defensivnotstand

Defensivnotstand - Definition für die Jura Hausarbeit und das Jura Gutachten


Der Defensivnotstand, auch Verteidigungsnotstand genannt, ist ein Rechtfertigungsgrund und ein Fall der Selbst- und Drittverteidigung, bei dem eine fremde Sache beschädigt oder zerstört wird, um eine von dieser Sache ausgehende Gefahr von sich oder einem Dritten abzuwenden, und die Beschädigung oder Zerstörung der Sache zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der im Rahmen der Selbst- oder Drittverteidigung angerichtete Schaden nicht außer Verhältnis zur drohenden Gefahr steht.


Defensivnotstand - Gesetzliche Grundlage für die gesetzesnahe Subsumtion in juristischer Hausarbeit und anderen juristischen Gutachten


Der Defensivnotstand ist in § 228 BGB geregelt. § 228 BGB normiert den Defensivnotstand und betitelt ihn einfach mit "Notstand".

Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch die Sache selbst drohende Gefahr von sich oder einer anderen Person abzuwenden, handelt gemäß § 228 S. 1 BGB nicht rechtswidrig, wenn die Beschädigung oder Zerstörung der Sache zur Abwendung der Gefahr erforderlich und der Schaden an der Sache nicht unverhältnismäßig im Vergleich zur Gefahr ist. 

Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, ist er gemäß § 228 S. 2 BGB schadensersatzpflichtig.


Defensivnotstand - Beispiel für die rechtswissenschaftliche Hausarbeit und andere rechtswissenschaftliche Gutachten


Der Hund des A attackiert ohne ersichtlichen Grund den B. B wehrt sich, verletzt den Hund am Bein, so dass der Angriff gestoppt ist.

B handelt gemäß § 228 S. 1 BGB gerechtfertigt. Dass die Gefahr nicht durch eine Sache, sondern ein Tier droht, ist irrelevant. Es gilt § 90a BGB. Gemäß § 90a S. 1 BGB sind Tiere keine Sachen. Gemäß § 90a S. 3 BGB sind die für Sachen geltenden Vorschriften auf Tiere aber entsprechend anzuwenden, soweit nicht abweichende Regelungen diesbezüglich existieren.

Hat B den Hund des A provoziert, so ist er gemäß § 228 S. 2 BGB schadensersatzpflichtig und muss die Tierarztkosten zur Behandlung des Hundes bezahlen.

Weitere Prädikats-Definitionen der Ghostwriter Jura für die Jura Hausarbeit oder andere Jura Gutachten finden Sie hier.

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