17. August 2018

Auslegung

Auslegung - Definition für die Jura Hausarbeit und andere juristische Gutachten


Auslegung ist die Ermittlung des rechtlichen Sinngehaltes eines juristischen Tatbestands wie beispielsweise eines Gesetzes, einer Willenserklärung oder eines Rechtsgeschäfts anhand des Wortlautes, des Sinn und Zwecks, der Systematik sowie der Historie.


Auslegung bei Willenserklärungen und Rechtsgeschäften in der Hausarbeit und der rechtswissenschaftlichen Untersuchung


Die Auslegung von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften hat ihren gesetzlichen Anknüpfungspunkt in §§ 133, 157 BGB.

§ 133 BGB normiert die Auslegung einer Willenserklärung als Mindestbestandteil eines rechtsgeschäftlichen Tatbestandes. Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist gemäß § 133 BGB der wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen und nicht an dem Wortlaut alleine zu haften. § 133 BGB geht daher vom subjektiven Willen des Erklärenden als Auslegungsprämisse aus. Da der Verkehrsschutz in § 133 BGB nicht berücksichtigt wird, gilt § 133 BGB alleine nur für nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen.

§ 157 BGB normiert die Auslegung von Verträgen. Gemäß § 157 BGB sind Verträge so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dies erfordern. § 157 BGB berücksichtigt den Verkehrsschutz und setzt damit eine objektive Auslegungsprämisse voraus. § 157 BGB gilt analog für empfangsbedürftige Willenserklärungen, da der Empfänger im Rahmen der Auslegung schutzwürdig ist und daher berücksichtigt werden muss.

§ 157 BGB verweist im Rahmen der Auslegung auf § 242 BGB. § 242 BGB normiert die Leistung nach Treu und Glauben. Gemäß § 242 BGB ist ein Schuldner verpflichtet, die Leistungspflicht so zu erfüllen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dies erfordern.

Als allgemeines Rechtsprinzip durchdringt § 242 BGB dabei sämtliche Vorschriften des Rechts und damit auch die §§ 133, 157 BGB im Rahmen der Auslegung dieser Vorschriften und die Auslegung der rechtlichen Tatbestände.

Weitere Prädikats-Definitionen für die Subsumtionsarbeit auf Prädikats-Niveau finden Sie hier.

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