12. August 2018

Anspruch - Definition

Anspruch - Definition und gesetzliche Grundlage für die Jura Hausarbeit


Der Anspruchsbegriff ist einer der elementaren Begriffe des Zivilrechts. Es existiert für den Anspruchsbegriff eine Legaldefinition in § 194 BGB. § 194 BGB normiert den Gegenstand der Verjährung. Gemäß § 194 I BGB unterliegt das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), der Verjährung.


Anspruch - Ergänzung der gesetzlichen Definition fürs prädikative Detail in der Hausarbeit und in anderen rechtswissenschaftlichen Gutachten


Die Legaldefinition des § 194 I BGB ist die Grundlage für die Subsumtionsarbeit. Allerdings streben die Prädikats-Juristen nach Genauigkeit im Detail. Da juristische Verhaltensmuster nicht nur aus aktivem Tun oder Unterlassen bestehen, muss vom Prädikats-Juristen auch das dritte Verhaltensmuster im Rahmen der Definition berücksichtigt werden: Das Dulden.


Anspruch - Die optimale Definition für die Subsumtionsarbeit auf Prädikats-Niveau im Jura Gutachten


Der Anspruch bezeichnet das Recht, von einem anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen zu können.

Weitere Prädikats-Definitionen für Hausarbeiten, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten und andere rechtswissenschaftliche Arbeiten finden Sie hier.

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