Anscheinsvollmacht - Definition für Hausarbeiten und andere Jura Gutachten
Die Anscheinsvollmacht ist eine Rechtsscheinsvollmacht, bei welcher der Vertretene das Auftreten des angeblichen Stellvertreters im Rechtsverkehr zwar nicht kennt, dieses Verhalten aber bei pflichtgemäßer Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, während der Geschäftspartner das Verhalten des Vertreters nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dahingehend auffassen darf, dass der Vertreter bevollmächtigt sei.
Weitere präzise Prädikats-Definitionen der Ghostwriter Jura finden Sie hier.
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