10. August 2018

Annahme - Definition

Annahme - Definition für das Jura Gutachten in Hausarbeiten und anderen rechtswissenschaftlichen Untersuchungen


Die Annahme ist eine ausdrückliche oder konkludente empfangsbedürftige Willenserklärung, die als Reaktion auf ein Angebot erfolgt, mit diesem inhaltlich korrespondiert, und den Abschluss eines Vertrages intendiert und in der Regel auch bewirkt.


Annahme - Gesetzliche Regelungen zur Annahme im Jura Gutachten


Die gesetzlichen Regelungen zur Annahme finden sich vornehmlich in den §§ 147 ff. BGB. Indirekt beginnen die Regelungen bereits bei § 146 BGB, der das Erlöschen eines Antrages normiert. Ein Angebot erlischt gemäß § 146 BGB, wenn es dem Anbietenden gegenüber abgelehnt oder nicht diesem gegenüber gemäß den §§ 147 bis 149 BGB rechtzeitig angenommen wird.

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