9. August 2018

Angebot - Definition

Angebot - Definition für die Jura Hausarbeit und andere rechtswissenschaftliche Gutachten


Ein Angebot ist eine ausdrückliche oder konkludente empfangsbedürftige Willenserklärung, die den Abschluss eines Vertrages intendiert, alle essentialia negotii enthält und durch die Annahme in Form eines bloßen "Ja" zum Vertragsschluss führt.


Angebot - Gesetzliche Grundlage für die Jura Hausarbeit


Gesetzliche Grundlage des Angebotes ist § 145 BGB. § 145 BGB normiert die Bindung an den Antrag. Die Begriffe Angebot und Antrag sind Synonyme.

Wer einer anderen Person die Schließung eines Vertrages anträgt, der ist gemäß § 145 Halbsatz 1 BGB grundsätzlich an dieses Angebot gebunden.  Diese Bindungswirkung ist gemäß § 145 Halbsatz 2 BGB ausnahmsweise nur dann nicht vorhanden, wenn der Anbietende seine Gebundenheit an das Angebot ausgeschlossen hat.

Weitere treffende und punktgenaue Prädikats-Definitionen von den Jura Ghostwritern finden Sie hier.

© Jura Ghostwriter - Jura Gutachten, Lektorate, Korrektorate & Mehr - Seit 1973 mit Prädikat

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Vielen Dank für Ihren Kommentar. Aus rechtlichen Gründen müssen wir Ihren Kommentar erst prüfen, bevor wir ihn freischalten dürfen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und werden Ihren Kommentar zeitnah freischalten!

Erfüllbarkeit - Definition und Erklärung für die Hausarbeit

Die Erfüllbarkeit wird häufig missverstanden. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich diese Erklärung und Definition der Jura Ghostwriter für...