Angebot - Definition für die Jura Hausarbeit und andere rechtswissenschaftliche Gutachten
Ein Angebot ist eine ausdrückliche oder konkludente empfangsbedürftige Willenserklärung, die den Abschluss eines Vertrages intendiert, alle essentialia negotii enthält und durch die Annahme in Form eines bloßen "Ja" zum Vertragsschluss führt.
Angebot - Gesetzliche Grundlage für die Jura Hausarbeit
Gesetzliche Grundlage des Angebotes ist § 145 BGB. § 145 BGB normiert die Bindung an den Antrag. Die Begriffe Angebot und Antrag sind Synonyme.
Wer einer anderen Person die Schließung eines Vertrages anträgt, der ist gemäß § 145 Halbsatz 1 BGB grundsätzlich an dieses Angebot gebunden. Diese Bindungswirkung ist gemäß § 145 Halbsatz 2 BGB ausnahmsweise nur dann nicht vorhanden, wenn der Anbietende seine Gebundenheit an das Angebot ausgeschlossen hat.
Weitere treffende und punktgenaue Prädikats-Definitionen von den Jura Ghostwritern finden Sie hier.
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