2. August 2018

Abstraktionsprinzip Definition

Das Abstraktionsprinzip ist ein Grundsatz des Privatrechts, welcher zwei Aussagen beinhaltet.


Abstraktionsprinzip - Dimension Nr. 1


Die erste Aussage betrifft die getrennte rechtliche Beurteilung der Wirksamkeit eines Verpflichtungsgeschäfts als obligatorischem Grundgeschäft und Causa von der Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts als Erfüllungsgeschäft.


Abstraktionsprinzip - Dimension Nr. 2


Die zweite Aussage betrifft die Normierung, dass Verfügungsgeschäfte zu ihrer Wirksamkeit keines Verpflichtungsgeschäftes bedürfen.


Ghostwriter Jura Prädikats-Tipp


Achten Sie auch auf die zweite Aussage als zweite Dimension des Abstraktionsprinzips. Die erste Aussage und Dimension ist in der Regel bekannt, die zweite ist grundsätzlich unbekannt. Wer sich hier als Kenner ausweist, markiert seine Position als Prädikats-Jurist.

Weitere treffsichere Prädikats-Definitionen für Hausarbeiten und andere rechtswissenschaftliche Gutachten finden Sie hier.

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